Kann ich den Chef bitten mich zu kündigen?

7 Antworten

Ich würde eine Kündigung oder vorzeitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses vermeiden. Du hast sonst eine unangenehme Lücke im Lebenslauf, im Zeugnis fällt es auch je nach Formulierung auf. Dein neuer Arbeitgeber könnte Dich danach fragen, was willst Du dem dann sagen? Das würde keinen guten Eindruck machen.

Naja im Endeffekt geht es ja nur um 2 Wochen Überbrückungszeit, aber bin halt auf das Geld angewiesen. Kann aber nicht am 30.11. mein letzten Arbeitstag haben und am 1.12. in Österreich inklusive Umzug auf der Matte stehen.

Wenn Du ihm Deine Lage erläuterst kann er nur Ja oder Nein sagen. Mehr Möglichkeiten gibt es nicht. Du versuchst es und kannst dann planen. Übrigens wünsche ich Dir viel Erfolg in Österreich!

Die Arbeitgeber zahlen ja die Hälfte der Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Daher sind sie natürlich auch nicht begeistert, wenn jemand Bezüge bekommen will, die ihm nicht zustehen.

Kannst Du ihn einschätzen?? Versuchen könntest Du es ja, vllt. läßt er sich den Deal ein und zu verlieren hast Du im Prinzip auch nichts!!

Kann ihn gar nicht einschätzen, weiß noch nicht mal wie er mich so einschätzt, ganz komischer Typ. Aber du hast Recht, ansonsten gibt es ja immernoch die Möglichkeit einer Krankschreibung obwohl ich nicht so der Typ dazu bin, außerdem habe ich Angst ein schlechtes Arbeitszeugnis zu bekommen.

Selbstverstaendlich kannst du ihn darum bitten. Nur was soll das bringen? Er muss gegenueber dem Arbeitsamt ja eine Begruendung angeben. Da dies auch wahrheitsgemaess erfolgen muss (sonst wuerde er sich selbst erheblichen Risiken aussetzen), kann er da nur reinschreiben, dass die Kuendigung auf deinen Wunsch hin erfolgte. Im Ergebnis bringt das dann die gleiche Sperre wie bei einer Kuendigung durch dich selbst.

Ich weurde da als arbeitgeber aber keinesfalls mitspielen. Woher wuesste ich, dass du es dir nicht anschliessend doch noch anders ueberlegst und gegen die Kuendigung vorgehst? Dann haette ich naemlich ploetzlich ganz schoenen Aerger und Kosten an der Backe. Ich wuerde einen Aufhebungsvertrag anbieten oder eben sagen: "Wenn du aufhoeren willst, dann kuendige gefaelligst selbst". Die ALG Sperre wird sich aber in allen 3 Faellen nicht vermeiden lassen.

Nur am Rande sei erwaehnt, dass den Krankenkassen das Phaenomen der ploetzlichen Erkrankung nach einer Kuendigung in Verbindung mit einer Spontangenesung puenktlich zum Ende der Kuendigungsfrist sehr wohl bekannt ist. Es ist ihnen nur noch nicht so ganz klar, woran das wohl liegen mag. Weil sie das aber unbedingt rauskriegen wollen, schalten sie in solchen Faellen gern ihren Medizinischen Dienst ein, damit sich dieser die betreffenden Faelle ein wenig genauer anschauen koennen.