Kann ich das Geld von meinem Sparbuch einklagen?

6 Antworten

Du kannst versuchen es rechtlich einzuklagen. Ob das Erfolg hat ist fraglich. Denn er hat das freiwillig gemacht. Und das Geld für das Haus gebraucht. Ging mir nicht anders. Ich habe nicht geklagt das kostet auch.

Ja, aber die 4000€ habe ich damals von Oma und Opa bekommen, dass Geld war auch auf meinem Sparbuch (so eins das Kinder bei der Sparkasse haben) und er hat es ja genommen. Ich war 8 Jahre alt, hatte da ja sowieso kein Mitspracherecht.

@alfd18

Rechtlich ist es eben nicht "euer" Geld, was Oma und Opa euch als Minderjährige gab, nur weil im Kindersparbuch euer Name stand :-O

Das Geld unterlag bis zu eurer Volljährigkeit der elterlichen Vermögenssorge und durfte für euch eben auch für eine Rate einer fälligen Haushypothek oder Kinderzimmer-Einrichtung entnommen werden, damit ihr ein Dach über dem Kopf habt oder ein großes Bett zum Schlafen bekommt :-)

Und nicht für Mofa, Autoführerschein oder schicken PC aufgespärt bleiben, wenn man 18 wird, so wie du dir das offenbar vorstellst.


Wenn das Sparbuch nur auf den Namen deines Vaters steht, hat weder du noch deine Mutter einen Anspruch und Recht auf das Geld.. Genau sowenig kann deine Mutter das umschreiben lassen, ohne Genehmigung von deinem Vater.

Ich würde an deiner Stelle meinem Vater schreiben und ihn bitten, dir das Geld auszuzahlen. Manchmal muss man im Leben über seinen eigenen Schatten springen, wenn man etwas erreichen will, auch wenn es schwer fällt. Aber 4000 € sollten sich doch da lohnen.

Wie willst du Geld einklagen, das vor zig Jahren ausgegeben wurde und auf den Namen deines Vaters lief? Kannst du es denn beweisen, dass es mal dir gehört hat? Bis 18 sind die Eltern die Verwalter deines Geldes, d.h. sie können es auch für dich ausgeben. Wie beweist du jetzt, dass es dir gehörte und nicht für dich verwendet wurde?? Du kannst dich grün und blau ärgern, einen Anspruch auf das Geld wirst du nicht mehr zustande bekommen!

Die 4000€ waren auf MEINEM Sparbuch, dass unter meinem Namen lief!

@alfd18

Solange du damals noch minderjährig warst und dein Vater das Sparbuch hatte, hast du keinen Anspruch auf das Geld

Und meine Mutter war ja damals dabei, sie hat alles mit unterschrieben und kann beweisen, dass das Geld von meinem Vater für das Haus benutzt wurde.

Habe ich aber trotzdem gesetzlich irgendein Anspruch auf das Geld?

Nein. Zunächst war es nicht unzulässig, von euren Sparkonten Geld für das Haus zu entnehmen, in dem ihr gewohnt haben dürftet: Es kam ja euch zugute.

Dann dürften deine Mutter oder du keine Vollmacht haben: Auf seine Konten hat dann aber kein Dritter Zugriff noch düfte die Bank da derartige Änderungen oder Verfügungen ausführen. Nähme er ihn, wäre das Unterschlagung bzw. Diebstahl.

Du wirst dich wohl oder übel mit Ihm verständigen müssen, ob uind wie er dir hier entgegenkommt. Das muss er wie gesagt nicht, da die 4000 EUR seinerzeit auch für dich verwendet wurden und ein Ausgleich deinem Bruder gegenüber berechtigt dich nicht zu einem Gleichbehandlungsanspruch :-(

G imager761

>Das läuft natürlich alles auf den Namen von meinem Vater

Damit hast du gar kein Zugriffsrecht auf das Sparkonto, es gehört dir nicht. Folglich kannst du auch gar nix einklagen. 

>Falls nicht, dachte sich meine Mutter einfach das wir heimlich die Unterlagen nehmen und das ändern lassen,

nur mit Einwilligung des Inhabers