Kann ich als unterhaltspflichtiger in Teilzeitkräfte gehen um keinen ehegattenunterhalt zu zahlen so lange ich den kindesunterhalt in voller Höhe weiter zahle?

7 Antworten

du zahlst doch eh viel zu wenig kindesunterhalt. bei der höhe deines gehaltes, wäre der unterhalt doch eigentlich um einiges höher, selbst wenn sie noch unter 5 wären. wer hat den unterhalt denn festgelegt?

den trennungsunterhalt musst du ein jahr lang zahlen. bis eben die scheidung durch ist. das kann sie einklagen. veringerst du deine arbeitszeiten, wird dein einkommen fiktiv festgelegt.

auch den unterhalt für die kinder kann sie beim jugendamt über einen titel einfordern. auch hier zählt, verringerst du mit absicht und grundlos deine arbeitszeiten, wird der betrag festgelegt und du zahlst auch weiter, wenn du geringer verdienst. derzeit jedenfalls zahlst du zu wenig. mehr zeit für die kids hast du trotzdem nicht, da du diese nur zu deinen umgangstagen siehst.

Es handelt sich um eine beispielrechnung und nicht um die tatsächlichen zahlen...

Ich will den kindesunterhalt gar nicht reduzieren.... Also muß sie den auch nicht einklagen usw. Es geht rein um den Trennungs- und nachscheidungsunterhalt... das ich nur bis zur Scheidung zahlen muss ist definitiv falsch... Wäre zu schön wenn das denn du wäre

@Santanane

was du zahlst, legst nicht du fest, sondern derjenige an den deine frau sich wendet. wenn sie sich ans jugendamt wendet, wird ein titel erstellt und den unterschreibst du. wenn du dich weigerst, holt sie das gericht ins boot, dann wird der titel beschlossen.

trennungsunterhalt geht bis zur scheidung. ob nachehelicher unterhalt fällig ist, entscheidet das gericht während der scheidung. sie kann ja arbeiten gehen oder hat sie keine  betreuung für die kinder. dann nimm du diese doch und mutti zahlt unterhalt.

Hallo,

Das ist jetzt keine Rechtsberatung.
Zunächst einmal würde Ich prüfen lassen, ob die Exfrau nicht für sich selbst sorgen kann. Sprich arbeiten geht.
Schon seit einigen Jahren ist man nur zum Kindesunterhalt verpflichtet.

Selbstverständlich steht es Dir frei, aus zb.: Gesundheitlichen gründen nur noch in Teilzeit zu arbeiten. Wenn dein Arbeitgeber dem so zustimmt.
Desweiteren möchte Ich Dir noch mit auf den Weg geben:

Sämtliche Kosten die Dir bei den Besuchzeiten der Kinder anfallen durch Quittungen zu belegen. Kaufst du ihnen zb. Kleidung oder Schulbedarf so ist dies Abzugsfähig.

Dann wäre da noch Deine Steuerklasse, ich gehe davon aus das deine Ex nicht selber Arbeiten geht, kontrolliere hier, ob du beide Kinder in der Steuerkarte eingetragen hast!

falsch. kauft er irgendwelche klamotten oder schulbedarf, dann ist das seine sache und nicht abzugsfähig von irgendwas und schon garnicht vom unterhalt. das ist seine sache und die mutter fragt nicht danach. wenn es ganz schlimm kommt, bleibt er auf den sachen sitzen.

schon immer war es so, dass man zuerst zum kindesunterhalt verpflichtet ist und im zweiten zug zum trennungsunterhalt wenn genügend einkommen und somit leistungsfähigkeit vorliegt.

weiterhin kann er bei zahlung des mindestunterhalts, die kinder eintragen lassen. und das um jeweils einen halben betrag. also hat er ganz normal einen kinderfreibetrag auf der karte. mehr steht ihm nicht zu.

Nein, kein Mensch kann zur Zahlung des Unterhalts gezwungen werden. Das ist ein Irrtum , der weitgeläufig fasch verbreitet ist. Nach  § 1606 Abs. 3S.2 BGB; Der Elternteil, der ein minderjähriges Kind betreut, erfüllt seine Verpflichtung, zum Unterhalt des Kindes beizutragen, in der Regel durch die Pflege und Erziehung des Kindes. Nach § 1612 Abs.2 S.1 BGB; haben Eltern einen minderjährigen Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in
welcher Art und für welche Zeit im voraus der Unterhalt gewährt werden
soll. Wer seine Kinder betreut, erfüllt dadurch seine Unterhaltspflicht
gemäß §§ 1606 Abs. 3 Satz 2 und 1612 Abs. 1 Satz 2 BGB.

Also wer zahlt ist selber Schuld.

wenn du das absichtlich und ohne wichtigen nachweisbaren Grund tust (z.B. Gesundheit), dann können sie dein altes Einkommen fiktiv ansetzen und du musst weiterhin Ehegattenunterhalt zahlen. 

Und dann muss man berücksichtigen, dass es zwar möglich ist, die Stunden zu reduzieren, aber schwer, wieder mehr Stunden arbeiten zu können. Und in einem Jahr fällt er Ehegattenunterhalt ja eh weg, dann bleibt dein Geld ja wieder für dich. 

Rechtlich geht es nicht. Ohne sehr triftigen Grund (also z.B. Versorgung von Kleinkindern) darfst du nicht dein Gehalt verringern. Dazu kann dich auch ein Gericht "verdonnern". Wie lange musst du denn noch Ehegattenunterhalt zahlen?