Kann eine Person mit Pflegegrad 2 eine Person mit Pflegegrad 4 pflegen oder gibt es Ausschlusskriterien?

3 Antworten

Richtig, das Pflegegeld steht der Pflegebedürftigen Person zu. Vorausgesetzt, dass die private Pflege sichergestellt ist ist.

Und ist die Pflege deiner Mutter und deren Lebensgefährten sichergestellt?

Und die Kasse hat schon recht, dass sie die Leistungen auf Sachleistungen festlegen will, denn es ist schlecht vorstellbar, dass ein selbst Pflegebedürftiger mit Pflegegrad 2, der körperliche Einschränkungen hat und dadurch selbst Hilfe benötigt, eine andere pflegebedürftige Person pflegt.

Auch wenn beide im gleichen Haushalt leben und einige Dinge verrichtet werden können, geht es nicht an, dass sich Pflegebedürftige gegenseitig Pflegen. Zumal bei der Begutachtung der Mutter eine Person angegeben werden musste die sie Pflegt.

Wer pflegt denn deine Mutter, sie hat ja immerhin Pflegegrad 2. ?

Und das ist der Knackpunkt in dem von dir geschilderten Fall.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bitte qualifiziert antworten. Wer in dieser Situation lebt, kann sich über das wie äußern. Beide Pflegebedürftige können bei Inanspruchnahme von Trainigsmaßnahmen, Hilfsmitteln, Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen und selbst entwickelten Hilfsmitteln sich schon helfend in die Versorgung einbringen. Pflegegrad 2 wird bemüht sein zu assistieren, Reserven zu aktivieren, um sich selbst zu schonen. Pflegeberatung in Anspruch nehmen, in Selbsthilfegruppen eigene Erfahrungen weiter geben, hartnäckig auf eigene Rehamaßnahmen drängen...was ist denn überhaupt Pflege? Po putzen, füttern und bei Laune halten? Da gehört ein Riesenkomplex zu und wenn Staat meint alle bis zum letzten Atemzug zu Hause sein zu lassen, wird er sich gefallen lassen müssen, daß auch Familienangehörige mit eigenem Pflegegrad, nach ihren Möglichkeiten ihren Ehepartner unterstützen, zumal sie sich das vor dem Standesamt einmal versprachen und sie selbst werden am besten wissen, wann es nicht mehr geht. Schluß, weiteres beim nächsten mal.

@connynoack

Bitte qualifiziert antworten.

Der Witz ist gut

Ich arbeite seit 35 Jahren in der Pflege, bin GuK und PDL.

So ganz nebenbei auch noch Pflegheberater.

Und dass dir meine Antwort nicht gefällt ist nicht mein Problem.

Klar kann die Mutter soweit es ihr möglich ist den Partner versorgen, aber nicht ausschließlich alleine. Das Gesetz gibt vor, wer einen Pflegegrad erhält muss eine Person nachweisen die ihn Pflegt. Und der Partner hat PG 4. Damit ist er schwerst Pflegebedürftig und kann deine Mutter nicht pflegen. Und auch mit PG 2 sind deutliche Beeinträchtigungen vorhanden, so das nicht mehr alle Pflegeleistungen erbracht werden können. Was hat der der ambul. PD beim letzen Pflegeberatungsbesuch dazu gesagt? hat der evtl. Mängel in der Versorgung erkannt und dies der Pflegekasse mit geteilt? Und was ist mit dir? Hilfst du mit in der pflegerischen versorgung der beiden und bist du im Gutachten als Pflegeperson eingetragen?

@Griesuh

1.Was versteht man unter Pflege? Nicht das Gleiche was Pflegedienste und pflegende Angehörige tun dürfe und oft müssen. Pflege bedeutet nicht dem Pflegling alles ab zu nehmen, Sie kennen das Wort aktivierende Pflege und assistieren, Tagesstruktur, nutzen und fördern von Ressourcen...2. Nichts verbietet PflGrd. Inhaber Angehörige zu pflegen, außer sein eigener Gesundheitszustand. 3.nach 22 Jahren Betreuung und Pflege mehrerer Angehörigen nimmt man alle möglichen Hilfen in Anspruch, probiert sowohl Hilfsmitte für die zu Pflegenden, vor allem für sich selbst aus und wendet sie an. 4. Behördenarbeit, das ist das Kraft zehrenste in der Pflege überhaupt, denn weder Pflegedienste (bedingt) noch Pflegekassen mit ihren Anhängsel leben 24 Stunden am Tag/Jahre lang unter den Bedingungen in der Häuslichkeit, bloßes Abarbeiten von Vorschriften, die oft nicht am Gesamtprodukt Mensch, sondern in Einzelbestandteile zergliedert, zu haarsträubenden Entscheidungen führen (sollen-Kosten?), 100 Bearbeiter, 1000 Briefe und abgelehnt! Pflegestützpunkte sind gut, stoßen oft an die gleichen grenzen. 5. Verschlechterung des Gesundheitszustand von Pfl.Grd. 2 - Konsequenz: ein Pfl.Grd. 4 mit 89 Jahren dem Heim übergeben ;Aufgabe des nicht mehr umbaubaren Einfamilienhaus und Anmietung einer Rollstuhl- und Behinderten gerechten WE-Einrichtung gleich Bedürfnisse der verbleibenden Pfl.Grd. 4 und 2 (selbst finanziert-MDK lehnt Zuschuß ab). Strukturen in einer neuen Stadt herstellen +Kassengezänk das ist Alltag. Schluß und endlich 6. bitte den Pflegereport 2018 meiner Kranken- und Pflegekasse lesen (pflegende Angehörige nicht vergessen)!

Danke für Ihr Nachdenken

@connynoack

Das was du schreibbst ist alles nichts neuees. genau mit diesem Kram müssen sich auch Pflegedienste herumschlagen. dazu kommen noch viele, sehr viele weiter Auflagen, Vorschriften und Gesetze, die Pflegeinrichtungen einhalten und beachten müssen, von denen pflegende Angehörige nicht einmal erahnen, dass es diese Hürden und Bürokratie gibt.

Das alles aber was du schreibst, steht leider in keinem Zusammenhang zu deiner Frage.

Letzendlich ist es so, dass der geetztgeber sagt, das bei pflegebedürftigen, die einen Pflegegrad erhalten eine Pflegeperson benannt werden muss und das darf keine Person sein, die selbst einen Pflegegrad hat. Und das ist der Kern eueres Problemes. lass dich als Pflegeperson eintragen bei beiden, und gut ist es.

@Griesuh

wir schlagen uns mit keinem Pflegedienst rum, ein Miteinander ist unser Umgangston. Jeder, der sich Selbstständig macht, hat sich an Vorschriften etc. zu richten, die Ausbildung von Pflegekräfte behandelt auch diese. pfl.A. lernen am Objekt, wenn sie wollen, eine Notwendigkeit akzeptieren und ahnen meist nicht, was auf sie zukommt, auszuhalten und oft zusammen brechen läßt. Danke jedem Pfleger, Berater, Familien- und Freundeskreis... der uns zur Seite steht, nur wenn die Arbeit getan, geht jeder seiner Wege, zurück bleibt jahrelang der pfl.A. und wenn der sich nicht was einfallen läßt, dann auf der Strecke. Bedauern werd ich Pflegedienste nicht, sie habe einen wertvollen Beruf gewählt. Tja, ich bin als Pflegeperson eingetragen ABER ich habe selbst ein Pflegegrad und darf vollgerichtig, wie du schreibst, meinem Mann Pfl.gr. 4 nicht eine Schnitte schmieren, ihn anhalten seine Übungen zu machen, beim WC Besuch aufpassen, daß er sich sicher von Rollstuhl umsetzt, ihn nicht die Kissen im Bett richten, ihn keine Arzttermine besorgen oder ihn dahin begleiten, seine Bank- und Behördenangelegenheiten regeln, ihn nicht den Rücken belebend einreiben, kein Taschentuch reichen oder kleine Wunden, die sein gelähmtes Bein sich beim Umsetzen immer wieder aushalten muß, versorgen, Zucker messen und spritzen... (klamüsere Pflege und Betreuungslstg. jetzt nicht auseinander) Doch darf ich es, denn genau damit hat er mich auf Grund seiner Lage schriftlich beauftragt und bevollmächtigt.Wie ich damit und meiner Behinderung umgehe, braucht keiner zu erahnen, kann man sich ansehen und gern davon lernen. Leider besteht mein Tag aus fast nichts anderem mehr, als die Suche nach geeigneten Hilfsmitteln für uns beide. Nebenbei, meine Beratung in solchen Sachen wird von anderen Pfl.A. gesucht. Danke für deine Mitarbeit.

@connynoack

Nun übertreibst du aber gewaltig mit deinen Aussagen. Ich findes es sehr weit hergeholt. Hier geht es nicht um Handreichungen, sondern es geht um die Grundpflege., und andere körperlich belastende Tätigkeiten. Und dir ist bekannt, dass jedem der einen Pflegegrad hat, neben dem Pflegegeld auch Verhinderungspflege , Kurzzeitpflege so wie Tages und Nachtpflege zustehen, die ihr beanspruchen könntet. Weiterhin stehen mtl. 125€ für sogenannte Entlastungsleistungen bereit. dafür kann man sich bei zugelassenen Pflegeeinrichtungen Hauswirtschaft und Betreuungsleistungen einkaufen. Man muss nur wollen um diese Leistungen zu beanspruchen,. dadurch würde euch gewaltige Entlastung entstehen.

@Griesuh

nicht enden wollender Alltag-Übertreibung? Danke für die Beratung über die Pflegearten, die meisten nehmen wir in Anspruch, prügeln kann ich meinen Mann nicht in Kurzzeitpflege, war mir zu Liebe schon ein Jahr in Tagespflege, das geht gar nicht, er hatte mit 59 einen Schlaganfall und verbrachte die ganze Zeit mit Demenz Erkrankten, die seine Eltern hätten sein können, selbst geriatrische Betreuung paßt nicht, wir sind im täglichen Training, daß er mit sich halbwegs zu recht kommt und das kostet Zeit, Kraft und Nerven. Rehakliniken bringen ihn auch vorwärts aber Tagesstruktur oder auf gelerntes aufbauen ist fast nicht drin und dabei immer die Angst, daß er fällt(Halbseitlähmung). Ehrlich ist fast wie Kindergarten für Erwachsene...Schön mit dir geredet zu haben, werde mich nach einer Selbsthilfegruppe pflegender Angehörigen umschauen... Bleib gesund und hab Freude an deiner Arbeit

@connynoack

Unstreitig und klar ist, püflege zu hause kostet die Angehörigen Zeit und Kraft. Da gebe ich dir recht. Aber was du ansonsten so geschrieben hast.....Ich merke, alles was geschrieben und angereaten wird prallt irgend wie an euch ab. Es ist müsig hier weiter zu antworten.

@Griesuh

Nachtrag: Danke für das Gesundheit wünschen. Leider habe ich auch Pflegegrad 2, wegen den Folgeschäden einer Hirnhautentzündung und Hirnabzsess, Einblutung im Rückenmark, Polineuropathie und ausgeprägter Gangstörung sowie starker Fallneigung.

Also nix für ungut was ich dir bis her aus beruflicher Erfahrung und meiner Erkrankung geschrieben habe.

Ich habe Pflegegrad 2 und mein Schwiegervater 3.

Als ich vor ca.3 Jahren nach einer schweren OP in die damalige Pflegestufe gerutscht bin wurde mir von der Krankenkasse sofort mitgeteilt das ich als Pflegerin für meinen Schwiegervater nicht mehr in Frage komme da ich selber pflegebedürftig bin

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Seit wann werden die Kombileistungen denn in Anspruch genommen?

Seit wann besteht der Pflegegrad?

Wie hoch ist die Rechnung des Pflegedienstes?

Wann war die letzte Pflegeberatung?

Da der Pflegebedürftige nicht nachweisen muss, was er mit dem Pflegegeld macht, kann es nicht am Pflegegrad der Pflegenden liegen.

Deine Antwort, ansich gegenfragen,gehen völlig an der Frage vorbei.

@Griesuh

Richtig, ich stelle erstmal Rückfragen, das macht man so, wenn einem die gegebenen Informationen nicht ausreichen. Ist auch deutlich sinniger, als alle Vermutungen erst lang auszuformulieren, die dann vielleicht doch nicht zutreffen können.

Hat auch den Vorteil, dass man nicht unnötig viel schreibt, wenn den FS die Antworten eigentlich doch nicht interessieren

@KirstenSe

Frage lesen und auf den Inhalt der Frage eingehen erspart viel zeit. Deine gegenfragen haben nichts mit der Frage der Fragerin zutun.

@Griesuh

Nachtrag: ein Antworter der viele Gegenfragen stellt, hat keine Antwort auf die Frage.

@Griesuh

Das ist deine Meinung