Hallo,
wir möchten bei uns (Werbeagentur) eine weitestgehende Flexibilisierung von Arbeitszeit und Arbeitsort einführen, um es den Mitarbeitern zu ermöglichen, Ihre Arbeitsleistung wann und wo auch immer zu erbringen. Der Wunsch dazu entstand aus der Belegschaft, um einerseits flexibel und individuell Zeiten besonderer Kreativität und Produktivität auszunutzen und es andererseits jedem Kollegen zu erlauben, sein persönliches Work-Life-Balance-Modell auszuleben.
Die Arbeit selbst würde eine solch weitgehende Flexibilisierung durchaus erlauben, da man im Grunde nur ein Notebook und eine Internetverbindung benötigt.
Wir vom Führungsteam würden diesem Wunsch gern entsprechen, da unser Hauptaugenmerk auf einer möglichst hohen Qualität der Ergebnisse liegt und uns bewusst ist, dass diese in unserer Branche sehr stark von der individuellen Zufriedenheit der Mitarbeiter abhängt. Es kann uns im Grunde also egal sein, wann und wo diese Ergebnisse erzielt werden. Wir möchten es also den Kollegen überlassen, zu entscheiden, ob sie lieber von 9 bis 17 Uhr im Büro arbeiten oder abends auf ihrer Terrasse oder gar am Wochenende am Strand. Klingt etwas überzeichnet, stellt aber sehr deutlich unseren "Freiheitsgedanken" dar.
In der Aufstellung des Konzeptes, in dem natürlich auch einige wenige Einschränkungen formuliert werden müssen (z.B. Verfügbarkeiten für Teammeetings/Kundentermine, Erreichbarkeitszeiten, Einhaltung der max. Arbeitszeiten des ArbZG etc.) stoßen wir nun an die offenbar sehr tradierten Schranken des Arbeitnehmerschutzes in Deutschland, die mit Flexibilisierung nicht viel gemein haben.
Z.B. lande ich sehr schnell beim Verbot der Sonntagsarbeit. Hier ist der beabsichtigte Schutz des AN nachvollziehbar, solange es um die Verpflichtung zur selben geht. Wenn ich es nun aber jedem einzelnen Kollegen erlauben möchte, selbst zu entscheiden, wann er arbeitet, dann ist davon auszugehen, dass der eine oder andere ganz sicher auch mal am Sonntag sein Notebook schnappen wird. Weil er gerade eine tolle Idee hat oder einfach den Freitag im Schwimmbad war und deshalb eigenverantwortlich seine Projekte am Wochenende weiterverfolgen möchte. Vielleicht möchte er auch seinem Arbeitszeitkonto ein paar Plusstunden gönnen, um nächsten Monat ein langes Wochenende zu verreisen, ohne Urlaubstage einsetzen zu müssen. Man weiß es nicht. Und es ist mir im Prinzip auch egal.
Alles, was ich im Netz zum Thema Sonntagsarbeit finde, deutet jedoch darauf hin, dass ich ihm das verbieten muss. Ich als AG sozusagen "erzieherisch" wirken müsse, indem ich darauf achte, dass der AN sich bloß nicht selbst ausbeutet. Das tut er aber nicht, da er ja vollständig frei die Entscheidung über die Lage seiner Arbeitszeit trifft. Ich will ja nur, dass er die vereinbarte Arbeitsleistung erbringt. Wie auch immer er das für richtig hält.
Gibt es irgendeinen Weg, dem AN die gewünschte Freiheit, z.B. am Sonntag zu arbeiten, zu gewähren, ohne mich als AG gleich direkt vor den Kadi zu stellen?