Kann ein schriftlicher verweis zurück gezogen werden?

4 Antworten

Er kann zurückgenommen werden. Je nach Bundesland und tw. Rechtsauffassung wäre ein Verweis auch als Verwaltungsakt anzusehen und somit mit Rechtsmitteln anfechtbar.

kann er im saarland zurück gezogen werden

@KevinMetzger

Eine Rücknahme ist immer möglich. In Anlehnung des Paragraphen 47 VwVfG.

Ich habe mal etwas im Schulgesetz des Saarlands gelesen, wurdest du vor Erteilung des Verweises angehört? Würde dir also die Möglichkeit gegeben Stellung zu den Vorwürfen zu beziehen? Dies wäre nämlich dein Recht nach Paragraph 32 Abs. 5 SchoG. 

Ja es ist möglich. Ob die Lehrer das machen ist eine andere Sache. Denke aber ja

Danke sehr

Ohne zu wissen, worum es geht, kann ich nur sagen:
Wenn die Zeugen vertrauenswürdig sind, ja.

ok danke

Prinzipielle denke ich schon. Das Problem ist nur: warum hast du den Verweis gekriegt? Da muss doch auch jemand gesehen haben, dass du etwas getan hast, was du hättest nicht tun dürfen.