Kann ein OOONO (Radarerkenner) nachgewiesen werden?
2 Antworten
Klar doch. Das Ding stellt eine Bluetooth-Verbindung zu deinem Handy her. Wenn der Polizeibeamte sagt:" Zeigen sie mir mal ihr Handy, Verdacht auf Blitzersoftzware", und öffnet die Bluetoth-Einstellungen sieht er genau das so ein Ding mit dem Handy verbunden ist.
Außerdem ist es schwierig, ihn irgendwo unter den Armaturen zu verstecken, weil er auch einen GPS-Empfang benötigt. Bei den älteren Modellen mußt man regelmäßig die Knopfzelle wechseln, was bei einem versteckten Einbauort auch hinderlich ist.
Ich werde niemals einem Polizisten mein Handy ohne Durchsuchungsbeschluss geben. Durch eine womöglich laufende Blitzersoftware (also Radarwarnvorrichtung) ist keine Gefahr im Verzug, also dürfen die mich nicht dazu zwingen. Tun sie es doch, komme ich mit meinem Anwalt und klage.
Blöd ist natürlich, wenn genau während einer Polizeikontrolle vom Handy kommt "mobiler Blitzer in 500 m" oder sowas.
Wenn Du auf Nummer sicher gehen willst, dann kaufe Dir einen Ohrstecker, koppele die Audioausgabe der Blitzer-App mit dem Ohrstecker. Dann hörst Du über diesen die Blitzer-App und nicht der Polizist. Aber verwende nicht zwei Ohrstecker zugleich, sondern nur einen, um immer das Martingshorn von Einsatzfahrzeugen gut hören zu können.
Ja, und dann kommt es drauf an, wie die Kontrolle weitergeht. Wenn ausreichender Tatverdacht, dann reicht Gefahr in Verzug, ansonsten nur mit richterlicher Anordnung. Man darf also verweigern, nur muß man halt mit den Konsequenzen leben.
Ich dachte, Beamte dürfen dein Handy nur mit einem Verdacht durchsuchen?
Oder können die sich selbst einen Verdacht geben
Natürlich
Ooono hat keinen GPS-Empfänger. Abgesehen davon würde der auch unterhalb des Amaturenbretts funktionieren.
Sagen kann der das gerne.