Kann ein Jugendlicher der in den Jugendknast in U Haft kommt seine feste Zahnspange weiter tragen oder darf der Gefängnisarzt die entfernen?
4 Antworten

Da die feste Zahnspange eine zahnmedizinische Notwendigkeit hat, wird sie drangelassen.
Es wäre unsinnig sie für die Zeit des Aufenthaltes zu entfernen und danach wieder anzubringen.... Denn in der Zwischenzeit wäre jeglicher Behandlungsfortschritt zunichte gemacht, der Behandlungszeitraum verlängert sich unnötig lange. Man hat im Endeffekt viel mehr Kosten zu tragen

Die bleibt dran. Häftlinge haben wie jeder Mensch in Deutschland einen Anspruch auf medizinische Versorgung. Der Staat hat da eine Fürsorgepflicht.

Klar darfste die behalten, ist ja zahnmedizinisch notwendig.
Haste denn demnächst nen "Zimmer" in Jugendknast 😉

Warum soll die entfernt werden? Dazu gibt es gar keinen Grund, zumal er sich ja NUR in U-Haft befindet.

Ich kann mir nicht vorstellen, was der Grund dafür wäre, ausser wegen Suizidgefährdung. Was ist denn die Begründung? Hast du mal mit deinem Anwalt darüber gesprochen?

Beschädigungen durch andere Insassen und daraus resultierende Gefahren für die Gesundheit.

Bist Du sicher, dass es sich um eine feste handelt? Die kann ich mir jetzt ehrlich gesagt nicht vorstellen. Welche Begründung soll es denn dafür geben?
Ich könnte mir dies nur vorstellen, wenn festgestellt wird, dass selbst daran manipuliert wird um zB. an den Draht zu kommen oder die Zwischenräume irgendwie zum Schmuggeln verwendet wurden.
Der Arzt dort ordnet das regelmäßig an