Kann ein Fremder meinen Namen verlangen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja, kann er ja!

Aber du musst in den nicht sagen! ;)

Danke für den Stern!

(Und Entschuldigung für den Rechtschreibfehler...)

in => ihm

In der Regel nein. Sollte es zu einem Verkehrsunfall gekommen sein, kostet das sogar Geld, solltest du ihm nicht auf Verlangen deinen Namen und Anschrift nennen, sprich den Ausweis zeigen. In dem Fall bist also dazu verpflichtet. Auch Führerschein und ZB1 müssen vorgezeigt werden.

Nein. Wem du deinen Namen sagen willst entscheidest du. Sollte es aber um eine Straftat gehen, dann kann dieser jemand die Polizei einschalten. Und der gegenüber müsstest du dich ausweisen.

Also ich habe keine Straftat begangen, es ist nur so, ich begrüsste einen Bekannten von mir dessen Namen ich nicht wusste (klingt unglaubwürdig aber ich weiss es echt nicht). Mein Kollege fuhr in den Fremden seine Schuhe und hatte es anscheinend "Kaputt gemacht", und dann verlangte er den Namen von meinem Kollegen (während mein Kollege ahnungslos wegfuhr), ich habe den Fremden gesagt ich kenne meinen Kollegen seinen Namen nicht und dann verlangte er meinen Namen. Ich habe meinen Namen den Fremden nicht Preisgegeben und habe mich nur gefragt ob er überhaupt das Recht hatte meinen Namen zu verlangen.

@Jonihannes
Mein Kollege fuhr in den Fremden seine Schuhe und hatte es anscheinend "Kaputt gemacht"

Bedenke bitte das man alles was du schreibst auch verstehen muss. Also versuch es bitte noch einmal!

Klar kann er es verlangen das bedeutet aber nicht das du dich ihm gegenüber ausweisen musst.

Ja, kann er. Am besten fragst du ihn bei der Gelegenheit, ob er auch dein Geld verlangt, denn dann hast du gegebenenfalls kein Geld mehr und keinen Namen - das passt doch irgendwie zusammen.