Kann ein Carsharing Unternehmen, basierend auf ihrer AGB, von mir ein Bußgeld fordern wegen Parken auf dem Gehweg?

4 Antworten

Hallo,
ich teile mal den Antworttext aus der E-Mail von Car2go mit 

"Guten Tag Herr XXX,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Beim Umsetzen durch unser Serviceteam muss keine Ordnungswidrigkeit vorausgehen.

Wie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschrieben, sind Sie
als verantwortlicher Fahrer verpflichtet, das car2go  gemäß den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der StVO abzumieten.

Auf dem Gehweg zu einem Viertel zu parken ist behindernd für die
Fußgänger und Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl. Des Weiteren
weißen wir in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen darauf hin, das
car2go pfleglich und schonend zu behandeln (§9 Abs.(2)a).

Auch
wir sind wie jeder andere Fahrzeughalter an die StVO gebunden. Da bei
Verstößen die entsprechenden Strafen auf uns zukommen sind wir gezwungen
diese durch das Umparken zu vermeiden. Ich kann Ihnen versichern, dass
wir damit, wie jedes wirtschaftlich handelnde Unternehmen kostendeckend
arbeiten und dass dies auch für Sie die kostengünstigste Variante ist.
Sollte das Fahrzeug durch den Besitzer des Grundstücks oder nach
Aufforderung des Ordnungsamtes abgeschleppt werden, müssen wir auch
diese deutlich höheren Kosten an Sie als Verursacher weiterreichen.

Ein Erlass der Gebühren ist nicht möglich.

Bitte
haben Sie Verständnis, dass weitere Einwände Ihrerseits keine Änderung
der Sachlage bewirken werden. Meine Ausführungen sind somit
abschließend.

..."

Ich finde das schon ziemlich frech von Car2go, insbesondere nachdem ich in den letzten Monaten genau diese Parksituationen beobachtet habe und häufig "falsch parkende Autos" gesehen habe.

Da ist Car2go leider im Recht. Ich gehe mal davon aus, dass es zu einer Beschwerde bei den örtlichen Ordnungshütern kam und das Unternehmen aufgefordert wurde das Fahrzeug ordnungsgemäß zu parken, damit es nicht abgeschleppt wird.

Dadurch entsteht Personaleinsatz des Fahrzeughalters, der als einziger dafür Ansprechpartner für die Ordnungshüter ist. Diesen Personaleinsatz muss dann derjenige Fahrzeugmieter zahlen, der den Schaden durch Zuwiderhandlung der Straßenverkehrsordnung verursacht hat.

Dass da vorher auch schon andere falsch geparkt haben heißt ja noch lange nicht, dass dann deswegen nicht falsch ist. Dann hatten halt einfach Glück, dass sich keiner beschwert hat oder das Ding von keinem Ordnungshüter gesehen wurde.

Falsch bleibt halt falsch, auch dann wenn es bei anderen vorher schon mal "durchgeflutscht" ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich bin zwar kein Jurist, dennoch denke ich, AGB hin oder her, ein Bußgeld kann nur von der Polizei/Ordnungsamt verhängt werden. Nur wenn von dieser Seite ein Umparken gefordert wird, sind dadurch entstehende Kosten zu ersetzen. Ob nach Aufwand oder pauschal (AGB) ist dann die Frage.

Wenn das in den ABG's stand natürlich. Außer der Preis ist extrem über dem Branchendurchschnitt.