kann ein Arzt feststellen ob bei einem großen Blutbild thc oder irgendwelche Abbau Produkte sind.

großes Blutbild Bild 1 - (Drogen, großes Blutbild) großes Blutbild Bild 2 - (Drogen, großes Blutbild) großes Blutbild Bild 3 - (Drogen, großes Blutbild)

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein großes Blutbild beinhaltet normalerweise kein Drogenscreening.

Davon abgesehen unterliegt der Arzt sowieso der Schweigepflicht und darf es niemandem erzählen. Brauchst dir da eigentlich keine Sorgen zu machen.

hast du dir die Bilder angeschaut, glaubst kann man da was feststellen?

@Buddy06801

Dazu brauch ich mir die Bilder nicht anzugucken ;)

Wie bereits gesagt, ein kleines oder großes Blutbild beinhaltet kein Drogenscreening. Das ist mehr eine Analyse der Blutkörperchen. Wie viele rote/weiße Blutkörperchen und wie viele Blutplättchen du besitzt. 

@MaronAkane

und bei den Blutkörperchen kann man keine abbauprodukte oder ähnliches feststellen? Danke für die Antwort

@Buddy06801

...Nein. Also nochmal ganz genau: Das Blutbild beinhaltet eine Standard-Analyse deiner Blutwerte und dessen Bestandteile. Wenn nicht explizit ein zusätzliches Drogenscreening angeordnet wurde, wird in den Unterlagen deines Arztes auch nichts bzgl. THC oder Abbauprodukten zu finden sein. By the way... das hättest du auch selbst über google rausfinden können ;)

Nein. Ein Blutbild ist kein Drogentest. Ein Drogentest ist zur Diagnose auch a) nicht nötig und würde b) von der Krankenkasse als "unnötiger Aufwand" nicht kostenerstattet. 

Auf Basis dieser Werte ist es nicht feststellbar.

und auch keine Abbauprodukte oder sonst irgendetwas?

@Buddy06801

Richtig, trotzdem würde ich das Kiffen sein lassen.

genau dewegen lässt man ärzte blut untersuchen, um alkohol- und drogen-mißbrauch zweifelsfrei nachweisen zu können.

Diese Antwort ist in dem Zusammenhang nicht richtig. Der Arzt, der einen Bluttest zur Feststellung von Drogen oder Alkohol im Blut wird von der Polizei beauftrag auf Anordnung eines Richters. Die Auswertung erfolgt in der Gerichtsmedizin. Das ist ein amtliches Verfahren um ein Strafverfahren einzuleiten oder aber die Unschuld des Verdächtigen festzustellen.

Der Hausarzt darf dabei nicht mitwirken. Seine Blutwerte sind nicht massgeblich. Ein Arzt im Krankenhaus kann u. U. zur Mitwirkung verpflichtet werden. Das wird aber nur in Ausnahmen praktiziert. MfG