Kann Ehemaliger Arbeitgeber Rechnung stellen?

4 Antworten

Ich weiß natürlich nicht, ob diese Forderung begründet ist. Jedenfalls versucht der Ex-Arbeitgeber es auf diese Weise, möglichst reibungslos an sein Geld zu kommen.

Wenn er im Recht ist und das auch beweisen kann, wird er sicherlich in einem zweiten Schritt ein Mahnverfahren einleiten.

Wenn dein Mann diesem Mahnbescheid nicht widerspricht, wird er vollstreckbar, egal ob die Forderung begründet oder substanzlos ist.

Wenn er widerspricht, muss der Arbeitgeber Klage einreichen und die Stichhaltigkeit seiner Forderung natürlich auch beweisen.

Je nachdem, wie weit hergeholt diese Forderung ist, empfiehlt es sich entweder gleich zu zahlen, um weitere Kosten zu vermeiden, oder sich eben auf eine gerichtliche Auseinandersetzung einzulassen.

Wer die Gerichtskosten bezahlt kann ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Überhaupt kein Problem.

Dem Mahnbescheid widersprechen, dann muss er seinen Anspruch im streitigen Verfahren beweisen.

So ganz schlau werde ich aus deiner Frage nicht.

vielen Dank erstmal für die Antwort. Der alte AG fordert von uns 6000€, für teile die mein Mann angeblich nicht berechnet haben soll. Er soll also Material aus der Firma entwendet haben. Hat er aber nicht. Es gibt auch keine Bestellungen oder Lieferscheine von uns. Alles was wir über die Firma bestellt haben, haben wir bezahlt. Die Frage ist, ob der alte AG nach diesem Zeitraum noch Teile in Rechnung stellen kann und was er für Nachweise braucht.

@Kathrin24071987

Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre beginnend mit Ende des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist.

Beweisen muss er, dass Ware fehlt ohne dafür bezahlt worden zu sein.

Wenn der Vorwurf stimmt, kann er das natürlich in Rechnung stellen.

Ich denke als ehemaliger Geschäftsführer sollte man sich dafür einen Arbeitsrechtanwalt leisten können.

Leider nein, mittlerweile wissen wir selber, dass es blöd war sich für so einen geringen Lohn als Geschäftsführer einsetzen zu lassen. Er durfte auch nur das Tagesgeschäft führen. Als er nicht mehr Einsichten bekam, hat er gekündigt.

Unserer Meinung nach, sind die Beträge und Teile nicht gerechtfertigt.

Er muss uns doch sicherlich als erstes nachweisen können, dass wir die angeblichen Teile erhalten haben oder?

Sicher kann er Rechnungen stellen wenn "entwendet haben und hat keine Rechnung gestellt" . Das wird er dann in einem Gerichtsverfahren aber auch beweisen müssen.

Du kannst hingegeben beweisen das du an dich geliefertes Material bezahlt hast. Wie auch immer. Macht man ja nicht bar

Mahnbescheid widersprechen !!: Wenn nicht müsst ihr zahlen !!!

Wer als Geschäftsführer nicht die Geschäfte führt ist schön blöd.