Kann die Versicherung einen freigegebenen Kostenvoranschlag nachträglich kürzen?

8 Antworten

Also das Garagentor musste erneuert werden, dies war der Versicherung auch bekannt. 
Die schriftliche Zusage habe ich von der Versicherung, also dem zuständigen Schadenbearbeiter erhalten. 
Das so ein Abschlag durchaus üblich ist weiß ich auch. Ich frage mich nur ob es rechtens ist dies erst nach zusage und Reparatur mit zu teilen und dann scheinbar willkürlich, da weder alter oder Zustand oder sonstiges der Versicherung bekannt ist und diese auch nicht nach irgendwas gefragt hat. 

Vielen Dank für die schnellen Antworten. Ich habe die Zusage telefonisch und schriftlich erhalten das die Reparatur gemäß dem KV durchgeführt werden kann und mir wurden auch keine Rückfragen gestellt bez. des Alters des Garagentores oder sonstiges. Und hätte ich vorher gewusst das ich 40% der Rechnung selbst bezahlen muss hätten wir die Reparatur nicht machen lassen. Es wurde nicht mit einem Wort erwähnt das es auch evtl nur möglich wäre das die Rechnung nicht ganz übernommen werden könnte.

dies erst nach zusage und Reparatur mit zu teilen und dann scheinbar willkürlich, da weder alter oder Zustand oder sonstiges der Versicherung bekannt ist

Das ist so natürlich nicht korrekt. Wenn dir die Übernahmen der kompletten Reparatur zugesagt wurde, dann ist diese auch zu zahlen.

Jetzt sind einseitig vollendete Tatsachen geschaffen wurdne. Hätte dir die Versicherung direkt bei der Zusage mitgeteilt, dass sie nur 60 % übernehmen wollen, dann hättest du die Möglichkeit gehabt den Schaden von einem unabhängigen Sachverständigen aufnehmen zu lassen. Dieser hätte dann unabhängig eine evtl. anfallende Werterhöhung ermittelt. Jetzt sind aber die "Beweise" gar nicht mehr komplett vorhanden. Das was jetzt geschehen ist, ist einseitig und nicht korrekt. Dies sieht man auch daran, dass dieser Regulierungsvorschlag ohne Besichtigung und Kenntnis näherer Daten über Alter und Zustand erfolgt ist.

Daher würde ich gegen diese Regulierung juristisch vorgehen.

Bei Haftpflichtschäden wird immer nur der Zeitwert erstattet, also werden u.U. auch bei der Reparatur eines Garagentor´s die Kosten gekürzt.

Bezüglich deines Hinweises, dass Du die Zusage auch schriftlich erhalten hast stelle ich mir die Frage:  Hast Du diese Zusage von der Agentur bzw. des Maklers, oder vom zuständigen Schadenssachbearbeiter des Versicherungsunternehmens erhalten.

Reparatur des Garagentors

Was wurde an dem Tor repariert oder wurde das Tor erneuert?

es gibt 40% Abschlag

Eine Werterhöhung - sofern sie denn überhaupt vorliegt - sollte im Haftpflichtfall schon unabhängig ermittelt werden und nicht einfach von demjenigen, der den Schadenersatz zahlen muss festgesetzt werden.