kann die Staatsanwaltschaft die Gemeinnützige Arbeit einfach ablehnen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich vermute mal, bei Deiner Geschichte fehlen ein paar Details - im Normalfall wird ALGII-Beziehern im ersten Anlauf immer gestattet, die Geldstrafe durch Sozialstunden zu tilgen. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es aber nicht - es ist eine Kann-Bestimmung. Die rechtliche Grundage findest Du in der Tilgungsverordnung http://www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/justiz/formularserver/gerichtshilfe/tilgungsverordnung_2004.pdf?start&ts=1297948481&file=tilgungsverordnung_2004.pdf

Setze Dich morgen mal mit den Sozialen Diensten der Justiz (früher: Gerichtshilfe) in Verbindung und schildere denen Dein Problem. Vielleicht haben die noch einen Tipp für Dich oder können mal ein gutes Wort beim zuständigen Staatsanwalt einlegen...

Danke für deine Antwort :-) , müsste dann mal nachfragen ob er da eine Nummer oder Ähnliches hat wo man sich erkundigen kann, ich weiß ja nicht wer da zuständig ist und ob ich da überhaupt Auskunft bekomme oder nur er selbst.

@sweetcherry10

Na, im Zweifelsfalle wird nur er selbst dort Auskunft bekommen. Persönlich dort vorzusprechen kann sicherlich auch nicht schaden.

@sweetcherry10

@ sweetcherry10: Ich finde es gut, dass du dich so einsetzt.

Andererseits klingt vieles was du schreibst so, als ob du für deinen Bekannten (vielleicht im Sinne seiner Partnerin) eine Menge Verantwortung übernimmst. Ich vermisse ganz klar Hinweise, wie sehr er sich selbst bemüht.

Es ist nämlich ganz vordergründig seine eigene Angelegenheit und falls er zu bequem sein sollte, sofort, umgehend und nachdrücklichst Himmel und Hölle in Bewegung zu setzen um für seine schwangere Partnerin da sein zu können, dann – so leid es mir tut – dann hätte er deinen Einsatz nicht verdient.

Kann es sein, dass er versäumt hat, dem Gericht umgehend mitzuteilen, dass er den Arbeitsplatz verloren hat?

Du schriebst, er sei "auf Grund von mehreren Ratenzahlungen mit der Zahlung völlig ins Schleudern gekommen und hat die Rate übersehen …" da stellt sich natürlich die Frage, was mit den Ratenzahlungen passierte, auf Grund derer er ins Schleudern geriet, zahlte er unregelmäßig? Ist vielleicht deshalb schon ein bisschen Unwillen seitens des Gerichts entstanden?

Wenn ich richtig las, hat er per Telefon versucht, Sozialstunden anzubieten. Ich frage mich warum? Nicht warum er Sozialstunden angeboten hat, sondern warum per Telefon – wenn man ein Urteil wirklich ernst nimmt, kann man sich mal hinsetzen und ein paar Zeilen schreiben, noch besser, man kann (eher noch: man muss!) seinen Hintern bewegen und sich mit den Leuten selbst unterhalten.

Ich habe größtes Verständnis für jeden Richter und Staatsanwalt, der so einen Anruf als reine Bequemlichkeit wahrnimmt, das ist es nämlich auch.

Wer soll nachvollziehen können, dass ein verurteilter Täter, dem man schon mehrmals und weit entgegen gekommen ist, am Telefon seine Arbeitslosigkeit mitteilt und weiteres Entgegenkommen erbittet? Es geht schließlich um SEINE Freiheit, er stellt eine Bitte, wäre es da zu viel verlangt, wenn er sich dazu auch ein wenig Bewegung zumutet und sich selbst vor Ort begibt? Vergiss nicht, dass es um die Mitteilung der Arbeitslosigkeit geht - hat er da nicht genügend Zeit?

Die menschliche Seite wird (vor allem bei erwachsenen Verurteilten) leider wenig Gewicht in dieser Sache haben. Wenn bereits ein Haftbefehl raus ist, wird dieser wohl auch vollstreckt, falls die Zahlung nicht geleistet wird.

Es ist so, dass die Verpflichtung zur monatlichen Ratenzahlung dem Verurteilten auferlegt wurde und er dies so ernst zu nehmen hat, wie ihm seine Freiheit wert ist. Die Bedingungen werden in der Urteilsbegründung klar gelegt und sollten eingehalten werden, die Konsequenzen aus der Nicht-Einhaltung sind ebenfalls aus dem Urteil deutlich ersichtlich.

Ein Gericht wird davon ausgehen, dass der Verurteilte Vater wird, nicht der Richter oder Staatsanwalt, dass es deshalb allein im Sinne des Verurteilten wäre, seiner dadurch entstandenen Verantwortung gerecht zu werden.

Die ganzen 120 Tage muss er nicht absitzen, wenn er bereits Raten bezahlt hat. Mit je 40,- € kann er sich immer noch je einen Tag "kaufen". Darin sehe ich auch die einzige Möglichkeit, die Freiheitsstrafe wenigstens teilweise abzuwenden.

Danke für deine Antwort das Hilft auch schon etwas weietr an Information, nur ist es nicht willkürlich da die behörde ja mittlerweile weiß das er Sozialhilfe empfängt eine sofort Zahlung von 2000€ zu verlangen um dann evtl. nochmals über eine Raten Bewilligung nachzudenken? ist das rechtens? mir kommt das alles etwas sehr Kurios und schikanehaft vor wenn man das so sagen kann .

@sweetcherry10

Nein, es ist die übliche Vorgehensweise, daß durch Zahlung einer größeren Summe erst einmal bewiesen wird, daß eine Zahlungsbereitschaft weiterhin besteht. Es ist schließlich eine STRAFE, das sollte man nicht vergessen. Das SOLL weh tun.

@skyfly71

klar das ist auch völlig Nachvollziehbar , aber doch auch für die sollte es offensichtlich sein das ein Sozialhilfeempfänger niemals diese Summe aufbringen kann, verstehe mal einer dieses Rechtssystem aber klar Strafe muss sein! und soll auch Weh tun da gebe ich dir Recht nur dann gleich die Höhe- Hammer echt.

@sweetcherry10

Naja, Richter haben Recht zu sprechen, die Justiz hat den Vollzug zu regeln. Die Gesetze werden von gewählten Politikern gemacht. Die Höhe der Strafe ergibt sich aus dem Gesetz und beträgt eben 120 Tage Haft, bzw. die Zahlung der entsprechenden Tagessätze.

Andere verdienen mehr und bei denen ist ein Tagessatz entsprechend höher. Bei einem TS von 150,- € wären im gleichen Strafmaß 18.000,- € fällig. Das darf man sich auch mal vor Augen führen.

Der sozialen Lage wurde mit dem geringen Tagessatz also schon ausreichend Rechnung getragen, die Ermöglichung der Ratenzahlung mit 2,5 Tagessätzen im Monat ist ein weiteres Entgegenkommen. Und zu guter Letzt ist niemand, außer dem Verurteilten selbst für die Straftat verantwortlich, welche zur Verurteilung führte.

Das alles mag zwar hart klingen, vor allem wenn man nur einer Seite zugewandt ist, es gibt aber deren mehrere – und die haben auch Rechte. Unabhängig von der Art der strafbaren Handlung wurde gegen gesellschaftliche Normen, bzw. Gesetze verstoßen, die Gesellschaft hat ein Recht darauf, dass solche Verstöße passend geahndet werden. Gerichte und Vollzug haben die Pflicht, dafür zu sorgen, dass die Urteile und darin enthaltene Bedingungen eingehalten werden.

Nochmal: Zur Pflicht des Verurteilten gehört es, das Urteil ernst genug zu nehmen um das Entgegenkommen per Geldersatz zu rechtfertigen. Die Konsequenzen aus der Nichteinhaltung seiner Verpflichtungen sind ihm mit dem Urteil bekannt und er muss sie in Kauf nehmen.

Eigentlich spielt es eine untergeordnete Rolle, ob er zur Zahlung in der Lage ist, es ist offensichtlich, was das Gericht in diesem Fall vorgesehen hat:

Freiheitsentzug.

Jedes Entgegenkommen, das darüber hinaus geht, belastet die damit betrauten Behörden, kostet den Staat weiterhin Geld, blockiert Sachbearbeiter, Richter etc., die wichtigere Dinge zu erledigen haben … und das alles, weil jemand die Regeln nicht einhalten wollte.

Dass da die Geduld manchen Richters und/oder Staatsanwalts auch einmal ausgeschöpft ist, sollte nicht überraschen – auch wenn es weh tut, sobald man selbst davon betroffen ist.

wer so eine hohe strafe aufgebrummt bekommen hat, hat sicher nicht nur ein knöllchen nicht bezahlt, und da hab ich dann auch absolut kein mitleid mit.

wie er das als sozialhilfeempfänger auftreiben soll? indem er sich einen job sucht vielleicht? das ist gar nicht so schwer wie manche menschen denken.

Punkt eins er hat immer gearbeitet und genau das ist Ihm auch zum Verhängnis geworden soviel dazu! Einzelheiten muss ich hier nicht aufführen bei solchen Äußerungen platz mir der Kragen! wen es interessiert was genau passiert ist der kann gerne eine PN senden aber nicht so und das muss auch nicht in der Öffentlichkeit breitgetreten werden, schon mal was von Diskretion gehört? wohl nicht!

Urteilen ohne Ahnung zu haben das sind genau die richtigen !!

Ich denke hier hat niemand das Recht sich ein Urteil zu Bilden auch nicht Ich !

@sweetcherry10

ich bleibe bei meiner meinung. so eine hohe geldstrafe gibt es nicht ohne grund.