Kann die Krankenkasse (Techniker) wegen unerheblicher Abweichung von gewöhnlicher Arbeitszeit die Wiedereingliederung ablehnen?

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Das ist korrekt, fängt man mit mehr als der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit an, wird das so gesehen.

Bei mir war es während der Wiedereingliederung so, dass ich mit 4 Stunden am Tag angefangen habe und mit 6 dann die Wiedereingliederung abgeschlossen habe.

Ja! Das geht auch nicht. Mach dir Eingliederung länger und fange mit 2-3 h täglich an