Kann der Nachbar sein Regenwasser auf mein Grundstück leiten?

7 Antworten

Und du meinst, wenn du ein paar Paragraphen auflistest, dann wird er das ändern - wenn er dich vorher ignoriert hat?

Niederschlagswasser ist grundsätzlich immer auf dem Grundstück zu entsorgen respektive aufzufangen, auf dem es niedergeht; eine anderweitige Ableitung ist unzulässig (sieht man mal von Sonderereignissen aus), und kann nicht nur zu zivilrechtlichen Schadenersatzforderungen, sondern bei entsprechender Anzeige gegenüber der zuständigen örtlichen Genehmigungsbehörde zu Bußgeldern respektive Zwangsmaßnahmen führen.

Der Nachbar ist schriftlich mit Fristsetzung aufzufordern, den widerrechtlichen Zustand zu beseitigen.

Natürlichen Zufluß von Regenwasser könntest Du sicher nicht beanstanden. Hier ist aber ein durch entsprechende Abflußsysteme andauernder nicht natürlicher Zustand bewirkt worden.

Fordere Deinen Nachbarn unter Fristsetzung auf,dass er diesen Zustand so verändert,daß kein zusätzliches Regenwasser mehr Dein Grundstück überflutet. Reagiert er darauf nicht, bleibt nur eine Unterlassungsklage bei Gericht einzureichen.

Wo hat hier der Nachbar den natürlichen Abfluss verändert? Das Grundstück des Nachbarn hängt laut Fragesteller zu dessen niedriger gelegenem Grundstück.

Die Physik lehrt, dass das Wasser von oben nach unten fließt.

Das oder die Fallrohre dürften baurechtlich richtig angebracht worden sein.

Anders wäre es, wenn da tatsächlich ein Abflusssystem installiert worden wäre, das dem natürlichen Abfluss entgegenwirken würde.

@qugart
Das oder die Fallrohre dürften baurechtlich richtig angebracht worden sein.

Das mag schon sein, ist aber insofern nicht relevant. Die Fallrohre müssen - wenn es aus dem Gefälle zu einer Ableitung zum Nachbarn kommt - ggfs. eben so konstruiert werden, dass das gesammelte Niederschlagswasser in die Kanalisation geführt wird, anstatt einer Versickerung zugeführt zu werden. Wie der Nachbar dies im Einzelnen realisiert, ist seine Sache.

@FordPrefect

Da würde ich behaupten, dass Starkregen außen vor ist. Kann aber sein.

Da gilt § 37 Wasserhaushaltsgesetz

So wie es aussieht muss dein Nachbar da nichts machen, um den natürlichen Abfluss des Regenwassers auf dein Grundstück zu unterbinden.

Nein. Hier geht es ja nicht um Gewässer oder Gewässerschutz, und nur auf diesen bezieht sich das Wasserhaushaltsgesetz. Wild fließende Gewässer i.S.d. WHG sind Bachläufe respektive stehende Gewässer mit natürlichem Abfluss. Das gilt aber gerade nicht für Niederschlagswasser. Gemäß BauO und Nachbarrecht ist letzteres immer auf dem eigenen Grundstück abzufangen und abzuleiten.

@FordPrefect

Also mein Wissensstand ist behandelt § 37 WHG wild abfließendes Oberflächenwasser aus einer Quelle und nicht aus einer Quelle. Letzteres ist aber eben auch Niederschlagswasser.

@qugart

Nochmal nachgelesen:

Es kommt drauf an, ob das Wasser nun aufgrund der Fallrohre jetzt schon Abwasser nach § 54 Abs 1 Satz 2 WHG ist. Da bin ich überfragt.

Wenn ja, dann gilt § 55 WHG und das Wasser muss hier wohl der Kanalisation zugeführt werden.

Wenn nein, dann darf das Wasser lustig nach § 37 WHG aufs Nachbargelände fließen.

@qugart
Es kommt drauf an, ob das Wasser nun aufgrund der Fallrohre jetzt schon Abwasser nach § 54 Abs 1 Satz 2 WHG ist. Da bin ich überfragt.

Tut es. Ansonsten müsste man nämlich unter anderem bei Bauanträgen keinen Entwässerungsplan einreichen - ganz zu schweigen für die Niederschlagsmengen, die auf dem eigenen Grund niedergehen, entsprechend der aus der Satzung abzuleitenden Formel jährliche Gebühren an den Abwasserzweckverband bezahlen. Logischerweise lässt sich Niederschlagswasser bei Dauerregen nicht zu 100% von anderen Grundstücken fernhalten. Aber ein Bauzustand, bei dem aufgrund selbst verändertem Gefälle das Regenwasser regelmäßig vom Hausdach widerrechtlich zum Nachbarn fließt, ist schlicht unzulässig, und berechtigt den betroffenen zu Abhilfe und ggfs. Schadenersatz.

Hol dir eine Rechtsberatung bei einem Anwalt. Ist kostenlos.

Ich kann dir nur sagen, das dein Nachbar das eigentlich nicht darf.

Seit wann ist Rechtsberatung kostenlos?

@qugart

Die Adresse von so einem Anwalt hätte ich auch gern !