Kann der exfreund Geld zurück fordern?

7 Antworten

Aus dem "Bauch heraus" fällt mir kein Grund ein, warum er ein Anspruch auf Erstattung haben sollte. Vorausgesetzt er hat damals der Abbuchung von seinem Konto (per Unterschrift) zugestimmt. 

Viel mehr frage ich mich (persönlich), wie man bei sieben Monaten auf 900€ kommt. Die Telekom ist ja gewiss kein günstiger Anbieter, aber das scheint mir für einen normalen Vertrag doch arg teuer. ;-) 

Er hatte damals etwas unterschrieben das von seinem Konto abgebucht wird. Nein das war ein längerer Zeitraum nicht nur 7 Monate

@haisf

und das wurde NIE geändert, damit ist Er für die Zahlung verantwortlich.

@haisf

Wenn er das unterschrieben hat, dann hätte er die Einwilligung widerrufren müssen. Das scheint er ja nicht getan zu haben. 
Ich kann mir (spontan) kein Gesetz vorstellen, dass deiner Freundin vorschreibt sie hätte die Trennung melden müssen. Es gab ja keinen Vertrag zwischen den beiden in dem Stand, dass er nur während der Beziehung zahlt. 

@Ingoberta

Es gab ja keinen Vertrag zwischen den beiden

Es gibt hier nur einen Vertrag aufgrund konkludenten Handelns. Da muss man halt im Zweifel interpretieren, was denn der Wille der Vertragsparteien gewesen sein könnte. Es ist eher weltfremd, wenn man davon ausgehen wollte, der Freund habe seiner Ex das Telefon bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag zahlen wollen. Wesentlich plausibler ist die Annahme, dass dies sein Wille nur für die Dauer der Beziehung gewesen ist und er schlicht verpeilt hat, die Einzugsermächtigung zu widerrufen.

@Havenari

Einen konkludenten Vertrag kann man nicht 100 prozentig ausschließen, dass stimmt natürlich. Andererseits warum sollte die Freundin daran denken "müssen", wenn ihr Freund es vergisst? Ich stelle mir schwierig vor, dass sie ihn darauf hätte "hinweisen" müssen und ich weiß ehrlich nicht, ob die Einzugsermächtigung bzw. das Abbuchen persönlich hätte ändern können. Dafür brauch man ziemlich sicher die Genehmigung des Kontoinhabers. 

Ich würde es darauf ankommen lassen, gerade wenn er jetzt mehr Geld verlangt, als in den sieben Monaten aufgekommen ist. Das scheint ja der Fall zu sein bei diesen 900 Euro. 

@Ingoberta

Wenn jemand ohne Veranlassung fleißig Geld auf mein Konto überweist oder wie hier meine Rechnungen bezahlt, muss ich den natürlich nicht darauf hinweisen. Es wäre aber sinnvoll, damit zu rechnen, dass derjenige das Geld irgendwann zurück haben möchte.

Was hat sich denn die Freundin dabei gedacht? "Hach, das ist aber nett, dass mein Ex weiter meine Rechnung bezahlt. Bestimmt will er das endlos so weiter machen"?

Natürlich kann er das Geld einfordern. Meines Erachtens hat er auch einen Anspruch auf Erstattung - jedenfalls für den Zeitraum nach der Trennung.

Wenn es keine sonstige vertragliche Vereinbarung zwischen den beiden gegeben hat, dürfte hier ein vertragliches Verhältnis durch konkludentes Handeln zustande gekommen sein. Man wird wohl annehmen können, dass er die Telefonkosten für die Freundin übernehmen wollte, sonst hätte er sie ja nicht von seinem Konto abbuchen lassen.

Wenn man das annimmt, kann man aber wohl auch davon ausgehen, dass der Wille zu dieser Zahlung nur für die Dauer der Beziehung bestanden hat. Für den Zeitraum danach sehe ich keine Veranlassung, warum er die Kosten übernehmen wollen sollte. Die Rückforderung belegt, dass er es nicht will.

Welchen Anspruch hätte denn die Freundin auf diese Zahlungen?

Es gibt keine vertragliche Vereinbarung zwischen meiner Freundin und ihren exfreund. Er fordert eben die kompletten Zahlung von ihr zurück

klar kann er die Summe einfordern, allerdings nur auf Privatklage mittels Anwalt.

Unabhängig welche Kontodaten wo liegen. 

Er kann es versuchen, jedoch wird er das Geld nicht zurück bekommen.

Er hat gepennt, es wurde weiter abgebucht und der Ex war damit einverstanden. Sonst hätte er etwas dagegen getan. Z.B. den Abbuchungsauftrag gestoppt. Vielleicht aus Wehmut? Oder weil sie so gut kochen konnte? Weiß der Schinder warum er freiwillig ihre Rechnungen bezahlte. Jedoch hat er es getan. Also wieso stellt er nun Forderungen?

Klar kann er das Geld bei der Ex-Freundin einfordern. Aber nicht von der Telekom.