Kann das Wohnheim den Mann anzeigen?
Ich kenne einen Mann(52) nennen wir ihn hier Peter,der eine Freundin(50) hat ,welche in einem Wohnheim für Behinderte Menschen lebt
Sie ist mittelgradig geistig behindert;er ist nicht behindert aber er wird schnell wütend;
er ist Bürgergeld-Empfänger.
Seine Freundin ,nennen wir sie hier Susi war für 14 Tage mit dem Wohnheim in Urlaub.
Er rief sie Abends an ;es ging ein Wohnheimmitarbeiter ans Telefon
Da dieser Mitarbeiter eine bissl affektierte helle Stimme hat fühlt sich der Mann beleidigt.
Im Hintergrund hörte er seine Freundin rufen" Oh ich hab doch dem Peter gesagt das er Abends nicht so spät anrufen soll"
Darauf hin wurde Peter fuschteufelswild und schrie am Telefon den Mitarbeiter an:
"Gib mir sofort meine Freundin Du dreckiger Schwu...r,sonst komme ich ins Heim und drück Dir den Hals zu und Deinen Kolleginnen auch"
Dann schrie er böse Worte durchs Tlefon an seine Freundin
er sagte das sie eine blöde V......tz..e sei und das sogar ihre eigene Schwester sie ja verstoße und das er ihr den Laufpass gibt
Die Freundin war daraufhin sehr verstört und der Mitarbeiter des Wohnheims sehr schockiert über diesen bösen Anruf
Kann der Mann angeziegt werden?
9 Antworten
Er kann nicht nur angezeigt werden, in so einem Fall kann die Heimleitung auch direkt ein Betretungsverbot aussprechen. Wenn sich die betreffende Person auch im persönlichen Kontakt so aufführt, wäre das sogar geboten, da man als Arbeitgeber gegenüber seinen Mitarbeitern eine Fürsorgepflicht hat.
Rechtlich sind wir hier im Straftatbestand der Bedrohung, Beleidigung und übler Nachrede. Natürlich kann man das anzeigen, die Frage ist, was kommt da raus.
Ja, das kann man anzeigen und das sollte man auch tun.
Dem Betreuer von Susi melden und dieser kann dann eine Kontaktsperre veranlassen. Das Heim kann ein Hausverbot erteilen.
Inwiefern man das ganze Polizeilich Anzeigen kann und was bei raus kommt, hängt von der Nachweisbarkeit ab.
Fürs Hausverbot und Konraktverbot braucht man keine Nachweise.
Inwiefern man das ganze Polizeilich Anzeigen kann
Falsch. Ein Anzeige kann erstmal IMMER aufgegeben werden. Wie beweisbar der Fall ist oder ob es überhaupt rechtlich relevant ist, spielt bei einer Anzeige erstmal keine Rolle.
Die Rolle spielt erst bei
und was bei raus kommt,
Sicher,hilfreich wäre da,wenn Zeugen benannt werden können.Die Freundin wird vermutlich nichts sagen wollen.Möglicherweise hat sie Angst.
Wenn sie Betreuer und einen "Vormund" hat,sollte man das Vorgehen evtl mit diesem abstimmen.
Nein,aber sie wird vermutlich als Zeugin gebraucht und ist womöglich die Leidtragende.Und sie ist vermutlich das schwächste Glied in der Kette.
Wenn ich jemanden anzeigen will, dann zeige ich den an. Egal wer dann vielleicht Zeugin sein müsste.
Jo,dann mach das doch.
Meine Meinung:Es geht sowohl die Einrichtung als auch die Freundin was an.Ich denke nicht,dass der Typ vor ihr halt machen wird und das schon gar nicht,wenn er mal allein mit ihr ist.Ergo halte ich das Gespräch und ein gegenseitiges Abstimmen für bessere Wahl.
Und dann?
Dein Glaube an den Rechtsstaat in allen Ehren ,aber offenbar hast du es noch nie mit einem Querulanten zu tun gehabt,der obendrein lügt,dass sich die Balken biegen.Wenn du dann nicht sicher bist,dass du Rückhalt hast,dann verläuft die Anzeige im Sande.
Aber egal,das ist ja eh fiktiv,da man niemanden kennt.
Warum muss sich ein Mensch der von einem anderen Menschen beleidigt wurde, erst mit einem Vormund von einem ganz anderen Menschen absprechen, bevor er den Beleidiger anzeigen darf? Susi oder ihr Vormund haben mit der Beleidigung ja erstmal nichts zu tun.