Kann das Kindergeld gestrichen werden, wenn man eine Ausbildung abbricht?

6 Antworten

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Kindergeld kriegt man nach dem 18. Lebensjahr nicht mehr automatisch.

Ab 18-25 Jahren bekommen du nur Kindergeld, wenn du dich weiterbildest, sprich du machst eine Ausbildung, studierst, machst ein Praktikum, ein FSJ oder sonst was...

Wenn du die Ausbildung abbrichst, bekommst du kein Kindergeld mehr. Fängst du wieder eine Ausbildung o.ä. an, musst du Kindergeld beantragen.

Natürlich. Kindergeld gibt es bis zum Ende der Erstausbildung und man muss sich auch in dieser befinden.

Sicher kann das sein !

Ab dem 18 Lebensjahr ist der Bezug von Kindergeld an Voraussetzungen gebunden und wenn man eben z.B. eine Ausbildung abbricht oder 25 wird hat man keinen Anspruch mehr bzw.die Eltern.

Man muss nach einem Abbruch schon was tun um die Anspruchsvoraussetzungen wieder zu erfüllen,dass könnte dann von 18 - 21 eine Arbeit suchend Meldung bei der Agentur für Arbeit sein oder dann ab 21 - 25 eine Meldung als Ausbildung suchend.

Das Kind kann die ernsthaften Bemühungen einen Ausbildung / Studienplatz zu bekommen der Familienkasse auch selber nachweisen,dann müssen halt ausreichend Kopien von Bewerbungen / Absagen vorgelegt werden.

Du bekommst Kindergeld nur wenn du dich in einer Ausbildung befindest. Eigentlich ganz simpel das System. Wenn du die Ausbildung abbrichst gibt es kein Kindergeld mehr, da du dann ja entweder normal arbeitest oder anderweitig vom Staat lebst.

Wenn Du die Ausbildung abbrichst, mußt Du Dich weiterhin ausbidungssuchend melden, ansonsten hast Du keinen weiteren Anspruch auf Kindergeld. Du mußt dieses auch der Kindergeldkasse melden.