Käufer nimmt Paket nicht an, was nun?
Hallo!
Ich hab über eBay eine Smartwatch verkauft.
Habe das Geld erhalten und das Paket verschickt (versicherter Versand mit Tracking).
Nun lagerte das Paket eine Woche in der Packstation und kam zu mir zurück.
Daraufhin schrieb mir der Käufer, dass er die Ware nicht mehr haben möchte, weil er die Smartwatch zu Weihnachten gebraucht hätte (durch einen Fehler bei der DHL kam das Paket zu spät an).
Nun verlangt er sein Geld wieder. Jedoch hab ich ausdrücklich eine Rücknahme ausgeschlossen.
Hab gelesen dass ich dazu verpflichtet bin ihm die Ware zuzustellen.
Muss ich jetzt ihm ständig die Ware schicken und er mir diese zurück oder wie ?
Ich möchte auch nicht vom Kaufvertrag zurücktreten, da ich das Geld brauche.
Ist er nicht verpflichtet die Ware anzunehmen und den Mehraufwand zu zahlen ?
7 Antworten

Die Rechtslage ist eindeutig und unmissverständlich!
§ 433 BGB
Vertragstypische Pflichten beim Kaufvertrag
(1) 1Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen. 2Der Verkäufer hat dem Käufer die Sache frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer den vereinbarten Kaufpreis zu zahlen und die gekaufte Sache abzunehmen.
Gut zu wissen:
Beim sog. Versendungskauf geht das Versandrisiko auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware an einen Paketdienst übergeben hat.
Das betrifft sowohl die Haftung bei Verlust, als auch die Lieferzeit, deren Verzögerung du nicht zu verantworten hast.
Gut zu wissen:
Wie oben beschrieben hast du den Kaufvertrag erfüllt, indem du die Ware verschickt hast.
Die Ware wurde dem Empfänger ordnungsgemäß zugestellt. Der Käufer ist zur Abnahme der Sache verpflichtet. Das schließt die Verantwortung der rechtzeitigen Abholung in der Postfiliale ein!
Du fragst:
Ist er nicht verpflichtet die Ware anzunehmen und den Mehraufwand zu zahlen ?
Gut zu wissen:
Du bist nicht verpflichtet dem Käufer die Ware erneut und auf deine Kosten zu schicken.
Du kannst also verlangen, dass der Käufer dir die anfallenden Versandkosten im Voraus überweist.
Wichtig zu wissen:
Das Verhalten des Käufers berührt nicht seine Ansprüche aus dem Kaufvertrag!
Du kannst die Uhr also nicht einfach weiter verkaufen.
Mein Tipp:
Du solltest dem Käufer eine angemessene Frist setzen, in der er dafür sorgen muss, dass ihm die Kaufsache zugestellt werden kann.
Fazit:
Du hast nichts falsch gemacht und bist auch nicht für das vertragsbrüchige Verhalten des Verkäufers verantwortlich!
Mein Tipp:
Leg die Uhr an einen sicheren Ort um sie vor möglicher Beschädigung zu schützen.
Ich bin sicher wenn der Käufer geschnallt hat was Sache ist, wird er auch nochmal die Versandkosten investieren, anstatt auf alles zu verzichten!
Noch Fragen - einfach fragen!

Ein Widerrufsrecht gibt es bei einem Privatverkauf nicht. Das musst du also nicht extra ausschliessen. Zumal das eh eine eBay Standardeinstellung ist und immer zu sehen ist.
Extra ausschliessen musst du die Gewährleistung. Hast du das?
Wenn nicht, dann kann er auch behaupten das Ding wäre kaputt. Dann bist du verpflichtet das nachzubessern. In der Beweispflicht bist du die ersten 6 Monate der 24 Monate Gewährleistung auch. Und ja, es gibt solche Käufer wenn man den was aufzwingen will. Wenn die sich nur halbwegs auskennen machen sie dir Stress. Zumal auch noch PayPal im Spiel ist. Da sitzt der Käufer am längeren Hebel.
Rechtlich ist der Käufer zu Abnahme verpflichtet. Tut er es nicht gilt es als Vertragsstörung. Aber was hast davon? Am Ende vielleicht ne kaputte Ware.
Ich würde die Rücknahme akzeptieren, Geld aber nur abzüglich deiner Kosten zurück zahlen. Ruf am besten PP an und frag wie das geht. Dann stellst es wieder ein.
Alternativ kannst mit ihm diskutieren, hoffen dass er zu blöde ist PP oder eBay einzuschalten. Ware erst wieder schicken wenn er Vsk erneut bezahlt hat.

Bei einem Privatkauf trägt der Käufer das Transportrisiko.
Das inkludiert das Zustelldatum. Jetzt wäre die Frage, ob die Zustellung an einem bestimmten Tag vertraglich garantiert war, dann wäre wohl ein Anspruch auf Schadenersatz gegeben, ansonsten ehr schwierig.
Wenn du nicht von den Vorgaben in Angebot und Vertrag abgewichen bist (wann würde es verschickt, auf welche Art, mit welchem Dienstleister), bist du m.M.n. aus dem Schneider.