Jugendarbeitsschutzgesetz in der Schule als Volljähriger?


20.08.2021, 13:49

Ja stimmt, da habt ihr Recht; Arbeit und Schule ist nicht das Selbe. Allerdings verweist das Schulrecht in NRW auf den Jugendarbeitsschutz:

2.7 Dauer der Mittagspause

In der Primarstufe und der Sekundarstufe I dauert die Mittagspause zwischen dem Vormittagsunterricht und dem Nachmittagsunterricht 60 Minuten und schließt sich an die Unterrichtszeit am Vormittag an. Unterschreitungen von höchstens 15 Minuten und geringfügige Überschreitungen sind aus organisatorischen Gründen mit Zustimmung der Schulkonferenz zulässig.

Pausenzeiten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II orientieren sich an § 11 Absätze 1 und 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG).


20.08.2021, 14:03

Also zu meinem Problem:

Ich habe wie gesagt 60 min Stunden, zwischen jeder Stunde habe ich 5 Minuten Pause, schließlich muss ich öfters den Raum wechseln. Von 10:05 bis 10:30 habe Pause und von 12:35 bis 12:50. Schulschluss ist um 14:50, insgesamt 6 volle Stunden Unterricht und das an einem Dienstag. Mir wurde mal im Konfirmationsunterricht erzählt, dass die Schule dienstags nicht länger als 13 oder 14 Uhr sein darf und normal hatte ich immer bis 13:50 mit den selben Pausenzeiten Schule. Ich bin auf einer Ganztagsschule und mir kam der Schulschluss um 13:50 Uhr, sehr entgegen

7 Antworten

Und im § 11 JArbSchG steht

(1) Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen
30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden,
60 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden.
Als Ruhepause gilt nur eine Arbeitsunterbrechung von mindestens 15 Minuten.
(2) Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit. Länger als viereinhalb Stunden hintereinander dürfen Jugendliche nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Also: alles richtig.

Dir stehen 60 Minuten Pause erst bei mehr als 6 Stunden zu, bei 6 Stunden sind es nur 30 Minuten. Außerdem ist die Pause nicht am Stück zu gewähren, sondern alle Pausen, die mindestens 15 Minuten dauern werden addiert.

§ 11 Jugendarbeitsschutzgesetz:

Jugendlichen müssen im voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer gewährt werden. Die Ruhepausen müssen mindestens betragen:.

30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als viereinhalb bis zu sechs Stunden

Und die bekommst du doch auch?

Eine 25 min Pause und eine kleine 15 min Pause

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Hallo GameplayXCU,

das JArbSchG gilt für nur für Minderjährige (Auszubildende). Sprich solange du unter 18 Jahre alt bist.

Für dich greift als Volljähriger Auszubildender das BBiG (Berufsbildungsgesetz). Im Januar 2020 wurden diverse Rechte vom JArbSchG auch ins BBiG übertragen.

Deine Pausenzeit beträgt ab einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden 30 Minuten (die jeweils in 2x 15 Minuten unterteilt werden dürfen).

Beachte, dass die Pausenzeiten während des Berufsschulunterrichts als Arbeitszeit gewertet werden. Sprich wenn du nach der Berufsschule noch in deinen Ausbildungsbetrieb fahren musst (mind. 1x die Woche musst du das NICHT), steht dir eine angemessene Wegzeit und eine Pause von 30 Minuten zu.

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Das ist mir zu wenig, laut Jugendarbeitsschutzgesetz, stehen einem 60 Minuten bei 6 Arbeitsstunden zu 

Das stimmt nicht. Es stehen Dir 60 Minuten Pause bei mehr als 6 Stunden Arbeitszeit zu.

Bei einer Arbeitszeit von bis zu 6 Stunden (wie bei Dir) sind das nur 30 Minuten.

Unabhängig davon gilt das Gesetz tatsächlich nur für die Arbeit und nicht für die Schule. Hier regeln die jeweiligen Schulgesetze die Pausenregelungen, die dann für alle gelten, d.h. für Minder- und Volljährige.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder

Also wenn sich die Schulgesetze auf Volljährige und Minderjährige beziehen, das Gesetz zur Pausenregelung auf das Jugendschutzarbeitsgesetz verweist, dann gilt in diesem Falle das Jugendarbeitsschutzgesetz auch für mich?🤔

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@GameplayXCU

Die Pausenzeiten orientieren sich an dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Folglich gilt die Pausenzeit lt. Schulordnung auch für dich.

Aber auch hier gilt: Wenn Du nur 6 Stunden Unterricht hast, dann hast Du auch nur 30 Minuten Pause. Erst ab mehr als 6 Stunden (d.h. 7 Stunden) stehen Dir 60 Minuten Pause zu.

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@ChristianLE

Aber ich hab ja 25 Minuten Pause und nicht 30 :)) hatte aufgerundet, tut mir leid😅

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