Jugendamt Kontaktverbot?

4 Antworten

meines wissens darf das jugendamt das nicht wie wärs wenn du dich an einen rechts anwalt wendest und denen ordentlich auf den putz haust (anklagen)

ich habe jura studiert mit nebenfach mathematik, aber weiß, dass solange du das sorgerecht hast und das jugendamt die vollmacht. kannst du darüber entscheiden, ob du dein kind wieder haben möchtest oder nicht!

Nein, das Jugendamt darf den Kontakt nicht verbieten (Ausnahme:Kindeswohlgefährdung), es muß auch nicht auf den nächsten Hilfeplan gewartet werden.Rein theoretisch kann die Tochter noch heute von der Mutter abgeholt werden, da sie ja das Aufenthaltsbest.recht hat.Dies macht natürlich keinen Sinn, es gab eine langen Vorlauf und auch Gründe für die Maßnahme Heimerziehung und sollte diese Maßnahme beendet werden, dann nur unter Beteiligung aller relevanten Personen (Jugendamt, Kindesmutter, Tochter, Heimmitarbeiter etc.). Vorschlag: sich einen kurzfristigen Termin b eim zuständigen Sozialarbeiter des Jugendamtes holen und mit ihm die nächsten Kontakte zwischen Kindesmuttter und Tochter besprechen. Evtl. (tel.) den Bezugserzieher des Heimes mit einbeziehen. Wichtig ist, was die Tochter will und noch wichtiger ist es darzulegen, daß ein Kontakt zwischen Tochter und Kindesmutter günstig ist für die weitere positive Entwicklung der Tochter.

Du wirst wohl einiges unterschrieben haben wonach das Jugendamt jetzt das sagen über deine Tochter hat. Du solltest dich noch einmal mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und auch mal nachfragen was geneu du unterschrieben hast. Vielleicht hat auch das Jugendamt mit dem Familiengericht etwas beschlossen. Grundlos und ohne Vollmacht macht das Jugendamt soetwas nicht.