Jobcenter zahlt trotz Arbeit?

12 Antworten

Wann hast du denn die Arbeitsaufnahme mitgeteilt?

Du bekommst ja auch dein erstes Gehalt erst am Ende des Monats. Dass du die Leistung für Februar noch erhalten hast, ist schon korrekt.

Du wirst dann deine Erste Gehaltszahlung mitteilen müssen. Dann kann errechnet werden in wie weit du etwas zurück zahlen musst. Das liegt auch daran, wann dir dein erstes Gehalt tatsächlich zufließt. So lange du das zu viel erhaltene Geld nicht ausgibst, ist es doch kein Problem, es zu erstatten.

Wann hast Du denn Deinen ersten Lohn erhalten?

Du hast nichts falsch gemacht, wenn das Ende Januar war.

Geh möglichst nicht allein zu der Anhörung.

Du hast dich schriftlich gemeldet und das Geld zurück überwiesen, kannst also sorglos hin

Von wem ist die Vorladung  ? Vom Jobbcenter ?

Dann ist es doch nicht schlimm. Sie wollen dich nur aufklären.

Anhörung ausfüllen und zurück an JC ,dann bekommst eine Benachrichtigung vom Arbeitsamtinkasso mit Verwaltungsnummer und Kontonr. zwecks Rücküberweisung !

Danke !

@beya90

Bitte gerne , ist ein reiner Verwaltungsakt !