Jobcenter rechnet Kindergeld-Nachzahlung an. Ist das erlaubt?
Hallo,
ich war in einer Ausbildung und habe noch Kindergeld bezogen. Im Anfang des zweiten Lehrjahres (August 2022) wollte die Familien-Kasse eine Schulbescheinigung und hat erstmal die Auszahlung des Kindergelds pausiert.
Ich habe die Schulbescheinigung eingereicht und dann dauerte die Bearbeitung aber paar Wochen.
Im Folgemonat musste ich leider meine Ausbildung abbrechen und habe dementsprechend ertmal Arbeitslosen-geld II beantragt. Während dessen habe ich das Kindergeld für August und September gleichzeitig bekommen.
Das Jobcenter hat mir das Kindergeld mit der Nachzahlung als Einkommen angerechnet und dementsprechend habe ich nur eine kleine Summe für September bekommen. Am Ende fehlten knapp 200€ von der ausgezahlten Leistung im September.
Ich habe einen Widerspruch eingelegt und die Sache erläutert, dass ich im August kein Kindergeld bezogen habe und dass diese Gutschrift von der Familien-Kasse eine Nachzahlung beinhaltet. Widerspruch wurde aber abgelehnt mit der Begründung: "das laufende Kindergeld und die Kindergeldnachzahlung sind mehr als das benötigte Regelbedarf "
Ist das schon jemand passiert? Oder kann man da noch was machen?
Vielen Dank im Voraus!
5 Antworten

Wenn Du die Nachzahlung im Leistungsbezug erhalten hast und das Jobcenter dir deinen Bedarf gezahlt hat, dann ist die Anrechnung der Nachzahlung korrekt.
Dann muss das Jobcenter dir ohne weiteres Einkommen im Regelfall aber pro Monat der Nachzahlung eine 30 Euro Versicherungspauschale lassen.
Musst Du einmal in deinem Bescheid nachsehen, ob da diese 30 Euro Versicherungspauschale auftaucht.

Nachzahlungen werden angerechnet. Das ist alles korrekt verlaufen.

Bei dem Arbeitslosengeld 2 Bezug kommt es aufs zuflussprinzip an.
wenn du also die Nachzahlung bekommen hast , als du bereits im Leistungsbezug vom Jobcenter standest , dann rechnet das Jobcenter diese Gutschrift als Einkommen an.

Kindergeld ist sozialrechtlich Einkommen des Kindes und wird angerechnet.
Das gilt leider auch für Nachzahlungen.
Wenn ich richtig verstanden habe, wird ALG 2 seit September bezogen und die Kindergeldnachzahlung kam im September oder später.
Dann ist das grundsätzlich korrekt.
Wenn die Nachzahlung im August, als noch kein ALG 2 bezogen wurde, gekommen wäre, wäre eine Anrechnung nicht korrekt.

Das Kindergeld wird als Einkommen angerechnet. Also folglich auch eine Nachzahlung