Jobcenter kürzt Leistungen bei Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft?
Hallo,
ein Elternteil wohnte bisher mit einem Kind in einer Wohnung und hat Leistungen vom Jobcenter bezogen. Auch die Miete wurde vom Amt direkt an den Vermieter gezahlt.
Anfang August ist jetzt noch das andere Elternteil mit 2 weiteren Kindern in die Wohnung gezogen. Die Bedarfsgemeinschaft hat sich also um 3 Personen erweitert. Das Jobcenter hat Ende August jetzt erstmal garkeine Leistungen mehr bezahlt, weil angeblich jetzt alles neu beantragt werden muss. Kann das so sein?
Es müßte doch zumindest für die bisherigen 2 Personen erstmal alles weiterlaufen. Dass die Prüfung für die Erweiterung der Bedarfsgemeinschaft länger dauert, ist ja noch einleuchtend. Aber das garnichts mehr betahlt wird, eher nicht.
Ist das Vorgehen des Jobcenters so rechtens?
3 Antworten
Zahlen muss das JC wenigstens für die bisherigen Bewohner.
Ihr solltet am Montag im JC auf der Matte stehen und das persönlich klären (wenn das ALG II für die 2 Personen noch läuft).
Die neue Berechnung kann bis zu 6 Wochen dauern.
Gefühlsmäßig ist es falsch, dass nix mehr bezahlt wird.
es ist eine veränderung eingetreten, somit muss diese erstmal angezeigt werden und eine veränderungsmitteilung ans jc gehen.
alle unterlagen des anderen bewohners und seiner kinder sind vorzulegen. dann wird neu gerechnet, dass kann schon einige zeit in anspruch nehmen.
Weil durch den Zuzug des anderen Elternteils und der 2 Kinder gar nicht klar ist ob und wenn ja was euch ggf.noch zustehen könnte,es ändern sich nicht nur dein Anspruch des Regelsatzes,es fällt auch der Alleinerziehenden Mehrbedarf weg und die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) muss auch neu berechnet werden !
aber warum wird dann für die bisherigen beiden bewohnern nichts mehr gezahlt? hierfür war doch alles schon durch seit einem jahr.