Jobcenter (Inkasso Service) droht mit Kontopfändung und Zwangsvollstreckung, obwohl Widerspruchsverfahren besteht, was nun tun?

5 Antworten

dein anwalt ist nicht der hellste oder? dem ist so völlig egal wie lange das verfahren dauert und nimmt dir einfach nur die kohle ab. wie oft hast du beim anwalt getreten, damit der sich bewegt u. auf das jc druck ausübt?

das jc verschickt erstattungsbescheide und darauf steht immer dass man sich an den inkasso wenden soll um mit denen gesonderte sachen abzusprechen. dabei kann es nicht nur um ratenzahlungen gehen, sondern auch so wie in deinem beispiel um ratenzahlungen.

widersprüche haben keine aufschiebende wirkung. somit ist die mahnung berechtigt. als nächstes folgt die pfändung. wie wäre es also wenn du mit den herrschaften einfach mal kommunizierst?

Dies hatte ich allerdings schon bezahlt gehabt.

Darüber musst Du doch Nachweise haben - Du wirst das doch nicht bar bezahlt haben. Du hättest eigentlich gar keinen Anwalt gebraucht.

Kopiere diese Nachweise und schicke sie per Einschreiben ans JC UND an den Inkassoservice.

Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung.

Ich empfehle mal eine persönliche Vorsprache beim Jobcenter. Hier scheint einiges schief gelaufen zu sein. Gerade körperliche Präsenz und räumliche Nähe macht Eindruck und vor allem Druck. Nicht abwimmeln lassen..

Du hast das Recht auf einen form- und fristgerechten Widerspruch auch eine Entscheidung mit entsprechender Begründung zu erhalten. Du kannst schließlich nachweisen, dass sämtliche Widersprüche form- und fristgerecht von dir (bzw. deinem Anwalt) eingereicht wurden.

Wenn der Mitarbeiter im Jobcenter nicht spurt, dann verlange den Gruppenleiter, den Abteilungsleiter oder, wenn nötig, den Behördenleiter. Ich würde auch über eine Dienstaufsichtsbeschwerde wg. Untätigkeit drohen. Das kommt gar nicht gut in der Personalakte.. Und das wird an Behörden durchaus ernst genommen, auch wenn da immer behauptet wird, dass dann ja die 3 F's angewendet werden(formlos, fristlos, fruchtlos).

Bei einem Regress handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Behördliches Handeln muss u. a. geeignet und angemessen sein um den Erfolg herbeizuführen, vor allem muss eine gesetzliche Grundlage bestehen. Sollte dein Konto gepfändet werden, würde ich direkt beim Vollstreckungsgericht an der Rechtsantragstelle vorsprechen um gegen die Pfändung mittels einstweiliger Verfügung vorzugehen.

Kommunikation schwierig, da das Inkassoteam nicht auf Einschreibebriefe reagiert und bei Anrufen Fristen setzt die sie nicht einhalten

Widerspruchsverfahren hat KEINE aufschiebende Wirkung. Du tust gut daran, Geld das du angeblich zu Unrecht erhalten hast NICHT auszugeben.