Jobcenter / Leistungen?
Hallo,
Ich werde im Oktober 18 und werde zu meinem Partner ziehen. Daraufhin möchte ich mich beim Jobcenter anmelden und meinen Abschluss nachholen, mein Partner ist Arbeitstätig und verdient 2.200 Euro Netto und wohnt in einer 2 Zimmer Wohnung wo ich auch einziehen werde. Bekomme ich Leistungen? Oder muss mein Partner für mich aufkommen? Und wird meine Krankenkasse bezahlt?
11 Antworten

Ich werde im Oktober 18 und werde zu meinem Partner ziehen.
Das ist eine gute und eine schlechte Idee. Wenn dann solltest du dich absichern und vorher heiraten.
Oder will er nur billigen Sex ?
Daraufhin möchte ich mich beim Jobcenter anmelden und meinen Abschluss nachholen,
... hm. Und wenn du schwanger wirst ? Dann ist aus mit Ausbildung.
Hast du schon eine Lehrstelle ? Oder willst du nur in die Schule gehen ?
mein Partner ist Arbeitstätig und verdient 2.200 Euro Netto und wohnt in einer 2 Zimmer Wohnung wo ich auch einziehen werde.
Jetzt wird es kompliziert. Bis du 25 bist sind deine Eltern zuständig und müssen dich finanzieren. Theoretisch, wenn sie vermögend sind.
Heiratest du, muss dein " Partner " für dich sorgen. Ein Mann, der seine Frau liebt, sollte damit kein Problem haben. dann hat alles seine Ordnung.
Bekomme ich Leistungen?
Bist du Deutsche ? Dann nein.
Oder muss mein Partner für mich aufkommen?
Das ist eine gute Frage. Theoretisch könnte er dir alles bezahlen. ein guter Mann macht das. Er hat ja auch genug Geld. Ob er das praktisch macht, weis ich nicht. An deiner Stelle würde ich heiraten.
Und wird meine Krankenkasse bezahlt?
Das wäre Sache deiner Eltern. Da bist du mitversichert. Hast du keine Versichertenkarte ? Die sollte vorliegen, die nimmst du einfach mit zu deinem Freund.
Heiratest du, bist du bei deinem Mann mitversichert.
- Natürlich kenne ich nicht alle Gesetze, vielleicht findest du eine Beratungsstelle in deiner Stadt um Details gut abzuklären.
viel Erfolg.

Zunächst muss geprüft werden, warum du unter 25 nicht im Haushalt der Eltern wohnst, warum diese nicht für dich aufkommen, ob du nicht mit Kindergeld und ggf. dem Unterhalt deiner Eltern deinen Bedarf selber deckst.
Ziehst du mit deinem Partner zusammen, bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft (spätestens nach einen Jahr, das erste Jahr kann man als Probejahr dulden). In einer BG wird der Bedarf dann wie folgt ermittelt, pro Erwachsenen aktuell 404€ + angemessene Miete - Einkommen.
Als Beispiel also 808 Regelleistung , 800€ Miete= 1600€ Gesamtbedarf. Dein Partner verdient 2.200€, also mehr als den Gesamtbedarf in diesem Beispiel, also würdet ihr nichts vom Amt bekommen.
Sobald man mit eigenem Einkommen den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft selber deckt, erhält man keine Leistungen.

Ob Dein Antrag auf Arbeitslosengeld 2 bewilligt wird, läßt sich nicht voraussagen, da hier niemand Hellseher ist.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslosengeld-2/voraussetzungen-einkommen-vermoegen
Während der ersten 12 Monate des Zusammenlebens müßt Ihr nach aktuellem Stand nicht finanziell füreinander einstehen.

Ihr könnt 1 Jahr auf Antrag hin auf Probe wohnen, danach muss er voll für dich aufkommen. Du wirst abhängig von ihm sein, solange du kein eigenes Geld verdienst.
Die Krankenkasse wird dann schon bezahlt, wenn das durch ist.
Such dir lieber eine eigene Wohnung oder leb weiter bei deinen Eltern.

und du bist 17 ?!? Du kannst au pair in Deutschland oder EU machen. Dann hast du ne Wohnung und Geld und Job. Oder mich anschreiben. Oder dich an die
Mutter und Kind Stiftung wenden.


Versuch auf jeden Fall beim Jobcenter „ein Jahr auf Probe anzusprechen“
Durch das Probejahr der Bedarfsgemeinschaft können Paare zwölf Monate unter einem Dach leben, ohne dass Ihnen das Einkommen des Partners auf den Regelsatz angerechnet wird. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass zwei Hartz-4-Empfänger weiterhin den Regelsatz für Alleinstehende und nicht für Paare erhalten.
Weil sonst zählst du zur Bedarfsgemeinschaft zu deinem Freund und das Einkommen wird angerechnet. Hoffe das hilft :)
und die zahlt dann wer?