Job nach 1 einem tag kündigen weil kurzfristig eine Ausbildungs Stelle rein kamm?
Ich arbeite seit gestern bei einer Firma weil ich für dieses Jahr keine geeignete Ausbildungs Stelle gefunden habe. Jetzt kamm aber kurzfristig eine Stelle rein die ich sofort antreten kann. Ich bin über eine leiharbeiter Firma angestellt 6 Monate in Probe Zeit könnte ich direkt kündigen ohne nh Strafe oder so zu bekommen ist ja eigentlich ein guter Grund ich habe keinerlei Erfahrung in der Arbeits Welt also bitte ich um Antworten von Leuten mit Erfahrung danke im voraus 👍
8 Antworten
Innerhalb der Probezeit gilt für dich eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, bei Zeitarbeit i. d. R. sogar noch kürzer. Am besten redest du mit der Zeitarbeitsfirma und einigst dich mit ihnen auf eine sofortige Kündigung. Die sollte auch in ihrem Interesse sein, denn in den 2 Wochen Anstellung wärst du sowieso nur ein Kostenfaktor und hättest keinen Mehrwert.
Musst in deinem Arbeitsvertrag nachschauen wegen der Kündigungsfrist in der Probezeit. Wenn da nichts steht sind es glaub 14 Tage.
Mit deinem AG sprechen und um einen Auflösungsvertrag bitten.
Mag sein, aber dann muss es im Vertrag stehen. Steht da nichts, gilt die gesetzliche Kündigungsfrist. Hab ich doch so geschrieben.
Ja, da kannst du sehr kurzfristig kündigen. abhängig von Tarif und Arbeitsvertrag hast du in den ersten Wochen Wochenn nur wenige Tage Kündigungsfrist.
Du kannst auch um einen Aufhebungsvertrag bitten, Ausbildung geht vor.
bei einer kurzfristigen Kündigung gibt es in der Regel keine großartigen Strafen
Unbedingt. In den meisten Leiharbeitsfirmen beträgt die Kündigungsfrist im ersten Monat nur zwei Tage. Da gibt es keine Strafe
könnte ich direkt kündigen ohne nh Strafe
Selbstverständlich kannst Du sofort kündigen. Solange Du die geltende Kündigungsfrist einhältst, ist alles in Ordnung. Einen Grund brauchst Du nicht zu nennen.
In den meisten Zeitarbeitsfirmen gilt ein Manteltarifvertrag. Schau doch mal, welcher bei Deinem AG gilt.
Wenn Du erst eine Woche bei der Zeitarbeitsfirma angestellt bist, beträgt die Kündigungsfrist bei Anwendung des Tarifvertrags der iGZ in den ersten vier Wochen nur zwei Arbeitstage. Gilt BAP, beträgt die Kündigungsfrist in den ersten drei Monaten eine Woche.
zeitarbeit ist noch viel kürzer normalerweise