Jemand will mich beim Finanzamt melden (Ebay & co.)

7 Antworten

Was ebay oder irgendwelche Kartenverlage über die Gewerblichkeit denken ist dem Finanzamt relativ egal. Wenn Du nicht wie ein Händler auftrittst, dann hast Du kein Gewerbe.

Solange Du also lediglich die alte Sammlung auflöst, ist es steuerrechtlich egal. Wenn Du aber anfängst, neue Karten nachzukaufen und diese wieder zu verkaufen, dann hast Du ein Steuerproblem.

Und wer glaubt, dass man als Privatverkäufer nicht viele Karten haben kann, hat keine Ahnung. Ich hab aus meiner Jugend viele Sammelkartenspiele und die Anzahl der Karten geht in die tausende.

MEINE MEINUNG !!! ::

ich finde es kann dir egal sein, weil auf ebay kann man verkaufen, man hat halt das recht dazu.. wenn die leute es kaufen sind es ihr Problem, falls du ärger bekommst was nicht geschehen wird, kannst du dich laut ebay richtlinien wehren!! schließlich darf man auf ebay verkaufen, und zu welchem preis man es setzt ist auch egal, wenn die leute es kaufen

keine SORGE !!! !!!!!!!!!!!111

An deiner Stelle würde ich mir mal keine Sorgen machen. Es kommt erst mal darauf an, wieviel Artikel gleichzeitig du eingestellt hast. Solange du nicht Unmengen Stückzahlen darin eingestellt hast, kann dir keiner etwas anhaben. Ausserdem kaufst und verkaufst die Artikel ja nicht um Gewinne zu erzielen, das wäre dann gewerblich.

Es kommt erst mal darauf an, wieviel Artikel gleichzeitig du eingestellt hast

Nein.

Ausserdem kaufst und verkaufst die Artikel ja nicht um Gewinne zu erzielen,

Doch - wenn die Sammelkarten weniger im Einkauf gekostet haben, als sie jetzt bei Ebay erzielen, logischerweise schon.

Steuern musst Du zahlen, sobald Du gewerblich handelst. Das gewerbliche Handeln beinhaltet das Einkaufen und anschließend wieder das Verkaufen von Waren. Wenn Du lediglich Deine Sammlung verkaufst (egal, um welche Anzahl von Karten es sich handelt) dann brauchst Du Dir keine Sorgen zumachen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand wegen soetwas tatsächlich das Finanzamt informieren sollte, jedoch ist es irrelevant. Du reagierst einfach freundlich und schnell und erläuterst denen die Situation.

Mach Dir keine Sorgen!

LG derChristian

Ob es sich bei Ebayverkäufen um gewerbliche und somit steuerpflichtige Einkünfte handelt, ist nicht pauschal durch die Eigeneinschätzung des Verkäufers gegeben. Die eigentliche Farge ist, ob mit dem Verkauf Gewinne - und zwar nach gewerblicher Definition - erzielt werden. Verkaufst Du also diese Sammelkarten in größerer Stückzahl über dem seinerzeitigen Einkaufswert, dann wäre es in der Tat ggfs. als gewerblicher Verkauf einzuschätzen. Damit wäre auch der Ebaystatus falsch, und die Käufer hätten Dir gegenüber alle Ansprüche an gewerbliche Verkäufe nach Maßgabe des BGB. Eine definitive Rechtsauskunft hierzu kann nur das Wohnsitz-FA selbst geben.

Ich zahle noch keine Steuern, bin in der Ausbildung und grade mal 18 Jahre alt.

Damit bist Du voll geschäftsfähig. Wenn Du das weiter in größeren Stückzahlen verkaufen willst, würde ich zu einem zweiten Ebaykonto als gewerblicher Verkäufer raten, und diese Posten darüber abwickeln.

Da ich noch keine Steuern zahle beziehungsweise irgendwie Steuererklärungen etc. mache

Doch, das tust Du. Mit dem Ausbildungsgehalt bist Du auch steuerpflichtig, wenngleich Du vermutlich kaum tatsächlich ESt wirst abführen müssen.