ist solch ein wechsel möglich?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Soweit ich weiß kannst du als Polizist deinen Einsatzort Deutschlandweit beantragen Ob du dann dort an deinem Wunschort auch eingesetzt wirst - ist was anderes. Aber du solltest dich da doch Eher bei der Polizei selber informieren, da gibt es Personal, das ausschließlich für solche dinge zuständig ist.

So einfach beantragen, kann man das nur, wenn man Beamter bei der Bundespolizei ist. Hier ist eine Verwendung nahezu deutschlandweit möglich. Bei der Landespolizei sieht das schon viel schwieriger aus und ist oft nicht möglich. Hier wird oft ein Tauschpartner benötigt, der umgekehrt wechseln möchte und selbst wenn man einen solchen findet, stimmt der Dienstherr oft nicht zu, weil die damit verbundenen Kosten hoch sind und dem Dienstherr i.d.R. kein Vorteil entsteht.

@PepsiMaster

beantragen kann man in Deutschland doch alles ;) ist immer nur die Frage wie es behandelt wird. Darum doch auch mein Hinweis, sich bei der entsprechenden Stelle zu befragen.

@BirgitAltmann

stimmt... beantragen kann man es ;-)

Wenn man bei der Polizei von Baden-Württemberg allerdings schon von Anfang durchblicken lässt, dass man später nach Rheinland-Pfalz wechseln möchte, sind die dort sicherlich nicht sehr erfreut... dann investieren sie lieber in einen Bewerber, der auch langfristig bei der Behörde bleibt. Nachfragen würde also schlauer machen, hier in dem Fall aber einige Steine in den Weg rollen lassen.

In dem Fall müsstest du einen Versetzungsantrag einreichen. Wenn Planstellen frei sind, könnte dem stattgegeben werden. Es sei denn, es wäre zu viele Kollegen an dieser Stelle in diesem Bundesland interessiert. Dann müßtest du Glück haben und es wäre nicht sicher, ob du versetzt würdest!

Du kannst nicht einfach Deutschlandweit wechseln, wenn Du bei der Landespolizei BW bist, dann kannst Du nicht einfach so in ein anderes Bundesland wechseln, wenn Du bei der Bundespolizei bist, stellt das kein Problem dar - die Frage ist nur, in wie weit man Deinen Wunsch berücksichtigt.

Ansonsten ist das lokal unterschiedlich und hängt von beiden Polizeien ab.

In BW beispielsweise möchte man einen Tauschpartner haben. Du musst dann jemand aus der Pflaz suchen, der zur Polizei BW wechseln möchte. Dann wird man entscheiden, ob man dem Wechsel auch zustimmt, Du wirst mit dem Tauschpartner verglichen, ob das adäquat ist, passt. Und auch die Pfälzer Polizei wird das prüfen, wenn einer der beiden z.B. meint, der, den man gehen lässt ist besser als der, der da kommt, ist es bereits u.U. Essig mit dem Wechsel - ein Rechtsanspruch auf Zustimmung besteht nicht.

Andere Polizeien nehmen mit Kusshand jeden, denn die haben zu wenig, andere lassen einem leichter wechseln, das kommt auf die regionalen Gegebenheiten an.

Hintergrund, zum einen die Planstelle, ein Polizeimeister kann man nicht einfach mit einem Polizeioberkommissar vergleichen, jedes Land hat auch Geld, Zeit und Mühe in die Ausbildung gesteckt und will, wenn gewechselt wird, jemand gleichwertiges zurück, etc.

Hinzu kommt, dass bei einem Wechsel das Polizeirecht u.U. neu gelehrt werden muss, da sich die Polizeigesetze der einzelnen Bundesländer etwas voneinander unterscheiden, im Inhalt weniger, als in der Gliederung und Wortwahl, aber dennoch. Es kann auch sein, dass man den zukünftigen Neuankömmling erst einmal vor der Wechselzusage einer Prüfung unterzieht, was da jeweils wie gemacht wird, kommt auf das Zusammenspiel der beiden Bundesländer untereinander an, man kann aber nicht einfach sagen: "Ich bin jetzt in BW, POM zudem, tue Dienst in Reutlingen und will nach Kaiserslautern und suche mir irgend einen, der ist gerade in Mainz, POK und will nach Lörrach in BW, also tauschen wir einfach" - so leicht gehts nicht.

Beantragen kannst Du es, aber die Durchführung, an der beißen sich viele die Zähne aus.

Hi Timba,

... meine Antwort: "JA!"

Geregelt wird das über den § 15 BeamtenStG (siehe www gesetze-im-internet de/beamtstg/__15.html)

Demnach kann sich jede/-r ausgebildete Polizeibeamtin/-beamte zur Polizei in ein anderes Bundesland oder der Bundespolizei auf eigenen Antrag versetzen lassen. Allerdings geht nur mittlerer Dienst gegen mittlerer Dienst, gehobener Dienst gegen gehobener Dienst.

Versetzungen werden in der Regel schneller entschieden, wenn es einen Tauschpartner gibt oder wenn Ringtausch möglich ist.

Das letzte Wort in der Versetzungssache hat allerdings sowohl der eigene als auch der künftige Personalbewirtschafter, sprich Dienstherr.

Im neuen Bundesland gibt es dann ein Seminar, in welchem der/die versetzte Beamte/Beamtin landesspezifische Vorschriften vermittelt bekommt, um im neuen Bundesland hoheitlich tätig werden zu können.

IdS

MrDirekt