Ist so etwas rechtskräftig (Bild)?

Schreiben des Vermieters  - (Recht, Wohnung, Mietrecht)

19 Antworten

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Was der Brief an der Kellertür soll, ist mir auch schleierhaft.

Aber der Name oder wenigstens die Wohnungsbezeichnung sollte schon angebracht werden.

Was hat das mit Datenschutz zu tun?

Und es gibt durchaus Personen, für die wichtig ist zu wissen, wem welcher Keller gehört. Hausmeister, die durchaus auch mal wechseln können. Personal der Hausverwaltung, das wechseln kann. Evtl. Feuerwehr, evtl. auch Polizei, Handwerker, die Arbeiten im Keller auszuführen haben.

Wie Du siehst, kann es schon sehr wichtig sein zu wissen, wem welcher Kellerraum gehört. Wenn dann dort steht 1. OG Mitte oder so, wo ist das Problem?

Dein Name steht auch an Deiner Wohnungstür, an der Klingelanlage und am Briefkasten. Wo bleibt da der Datenschutz?

Die Drohung ist jedoch überzogen. Kellerabteil einfach aufbrechen, wird man sich nicht erlauben.

Was der Brief an der Kellertür soll, ist mir auch schleierhaft.

 

Der Brief war im Briefkasten!

Im Übrigen ist die Forderung rechtens. Der Vermieter möchte Klarheit, wem welcher Keller gehört um diese jeweils korrekt der jeweiligen Wohnung zuordnen zu können.

Es gibt immer Mieter die sich eine Keller aneignen.

@albatros

Der Brief war im Briefkasten!

@albatros: Im Brief steht, dass dieser Brief an der Kellertür befestigt werden soll.

Danke für die Auszeichnung.

"1. Datenschutz
2. niemand muss wissen welcher Keller zu meiner Wohnung gehört"


Oje... Was soll der Aufstand? Da steht zunächst nur drin, dass man die Keller mit deiner Wohnungsnummer versehen möchten und dazu deine benötigten Daten an die Türe zu hängen sind. Danach, so verstehe ich das, kommen die Schilder an die Kellertüre.

Ist es wirklich zu viel verlangt, der Verwaltung das Leben ein wenig leichter zu machen. Denn es könnte Monate dauern, bis mal alle Mieter persönlich erreicht wurden, vom Zeitaufwand ganz abgesehen.

Und natürlich muss mindestens die Hausverwaltung wissen, welcher Keller zu welcher Mietpartei gehört. In Kellern lagern die Menschen viele Dinge, einige davon gefährlich, einige davon harmlos. Es laufen Versorgungsleitungen durch viele Keller, also muss man im Falle eine Unfalles oder einer Leckage wissen, wer welchen Keller nutzt.

Eine eindeutige Zuordnung von Keller und Wohnung ist bestimmt nicht immer möglich, denn Mieter können im Laufe der Zeit Räume tauschen oder sie "einem Kumpel" überlassen. Von daher muss eine Zuordnung erfolgen können, besonders unter dem Aspekt, dass im Keller gefährliche Stoffe gelagert sein könnten. Der kleine Reservekanister für zwischendurch ... oder so.

Von daher sehe ich das pragmatisch, denn wenn der Raum keinem Mieter mehr zugeordnet werden kann, dann sähe ich ihn auch als herrenlos an.

Oder ein Fall aus einem Forum:

http://beziehung.gofeminin.de/forum/off-topic-darf-der-vermieter-in-meine-wohung-keller-ohne-meine-erlaubnis-fd387345

"Bei mir ist die Hauptsicherung für die Satellitenschüssel für die ganze
Wohneinheit. Als ich mal übers WE weg bin, hab ich alle ausgemacht, ohne
nachzudenken. Mein Vermieter hätte sie nun einfach wieder einschalten
können, aber er ruft mich vorher auf dem Handy an, ob es ok ist, wenn er
mal in meine Wohnung geht.

Meines Wissens muss schon angemeldet werden, wenn der Vermieter kommen will, einfach eine Kellertür mal aufmachen ist nicht ok."


Das wäre durchaus ein Grund, die Kellerräume einem Mieter zuordnen zu können. Wobei nicht jede Hausverwaltung kundenorientiert arbeitet, das ist mir schon klar.

Also: entspann dich in dieser Situation.

Eine eindeutige Zuordnung von Keller und Wohnung ist bestimmt nicht immer möglich, denn Mieter können im Laufe der Zeit Räume tauschen oder sie "einem Kumpel" überlassen.

Ob dies möglich ist, bzw. erlaubt ist, kommt auf den abgeschlossenen Mietvertrag an.

Meines Wissens muss schon angemeldet werden, wenn der Vermieter kommen will, einfach eine Kellertür mal aufmachen ist nicht ok."

Da weder der Vermieter, noch die Hausverwaltung für eine vermietete Wohnung incl. Keller einen Schlüssel haben darf ist dies ja nicht möglich.

Außerdem wäre dies Hausfriedensbruch und somit strafbar.

Eine solche Ordnungsbeschriftung von Kellerräumen oder auch Tiefgaragenstllplätzen  die zu einer bestimmten Wohnung gehören, ist vollkommen in Ordnung und auch gängige Praxis!

Ob man einen Keller nun beschriften soll oder nicht, halte ich zunächst für relativ belangslos und ein ziemlich konstruiertes Problem. Gegen eine Beschriftung sehe ich keine datenschutzrechtlichen Hindernisse. Es ist auch im Interesse des Vermieters (aber auch der Mieter) zu wissen, wer tatsächlich welche Kellerräume in Besitz hat.

Das Schreiben könnte folgende Bewandnis haben:

Grundsätzlich ordnet ein Vermieter jeder Wohnung einen Kellerraum zu.

Wenn eine Wohnung mit Keller vermietet wird, dann wird auch der Kellerraum mitvermietet; dieser wird auch i. d. R. übergeben.

In der Praxis ist es gerade bei größeren Wohneinheiten so, daß die Hausverwaltungen/Vermieter über Jahre den Überblick über die Zuordnung der Kellerräume verloren haben - das liegt nicht nur daran, daß sie eine schlechte Verwaltung haben, sondern daß die Mieter untereinander Kellerräume tauschen, die dann beim nächsten Mieter auch wieder (eigentlich falsch) weitergeben werden oder sogar an andere Mieter (rechtswidrig ohne Genehmigung) untervermieten - das potenziert sich dann im Laufe der Jahre.

Ich denke, die Absicht, die dahintersteckt ist, daß der Mieter selbst nun den Besitz seines Kellers durch die Beschriftung deklarieren soll und dieser dann der Wohnung zugeordnet wird (auch wenn er ggf. ursprünglich zu einer anderen Wohnung gehört).

Es besteht natürlich auch eine gewisse Mitwirkungspflicht des Mieters.

Ob man das in Form eines solch formulierten Schreibens veranlassen muß, sei dahingestellt.

Wenn nun ein Keller nicht beschriftet wird, dann hat kein Mieter zunächst einmal seinen Anspruch auf den Kellerraum angezeigt; eine Öffnung und Räumung wäre aber zweifelhaft; der Vermieter müsste die Sachen sowieso einlagern; es macht ja keinen Sinn den Keller dann zu räumen, da der Keller ja einen kostenlosen Lagerraum darstellt.

Natürlich sollte der Vermieter bzw. die Hausverwaltung wissen, wer welchen Keller nutzt. Die Keller sind Sondereigentum, werden also von je einem Mieter/Eigentümer genutzt. Mietverträge, aber auch Kaufverträge wenn es sich um Eigentumswohnungen handelt, müssen das auch spezifizieren .. 

Wenn es nicht eindeutig ist, wer welchen Keller nutzt, war die bisherige Hausverwaltung wohl ziemlich nachlässig. 

Sondereigentum Keller gehört übrigens nicht zum besonders geschützen Wohnraum, wenn sich keiner meldet, hätte ich keine Bedenken als Eigentümer, den Raum zu räumen. Vielleicht ist ja auch jemand ausgezogen, hat seinen Müll dagelassen, und der neue Mieter hat nichts davon gewusst und keinen Raum genutzt. Wie soll man das sonst in den Griff bekommen ?