Ist so ein Aufkleber am Auto erlaubt?

Hier ein Foto von dem Aufkleber  - (Recht, Auto, Gesetz)

14 Antworten

Ich gehe stark davon aus, dass das nicht erlaubt ist.

Das Kennzeichen zu verändern ist fast immer oder wirklich immer verboten. Selbst wenn es blau wäre, würdest du es verändern.

Würde ich jedenfalls die Finger von lassen. Mal ganz davon abgesehen, dass das für Polizisten oft ein Grund ist, dich anzuhalten, weil sie dann noch mehr vermuten.

Auch das bloße Verändern des Kennzeichens ist schon verboten.
§ 22 StVG
Der Gesetzgeber zieht hier keine Grenze zwischen tatsächlicher Beeinträchtigung oder Veränderung ohne Auswirkung auf die Funktion.

Ist leider nicht korrekt, im 22 StVG geht es um das amtlich ausgegebene Kennzeichen, das aus dem Kürzel des Zulassungbezirkes und einer Buchstaben und Zahlenkombi besteht, z.B. B-ER 19 (Der Bindestrich ist nur zur Verdeutlichung). Von der Landeskennung D für Deutschland und dem Europaring ist nirgends die Rede weil das nicht Teil der amtlichen Kennzeichnung ist.
De Facto ist dieses Teil des Schildes nur eine Werbefläche für die EU und darf tatsächlich beklebt werden. Allerdings so das das D nicht überklebt wird.

@ZuumZuum

Werbefläche für die EU … so ein Schwachsinn.
Und Deutschland ist eine GmbH und die Polizei eine Firma, richtig?

Ist leider doch korrekt. In den Antworten wurde eine gerichtliche Entscheidung sogar schon gepostet. Nochmal für dich - VG Stuttgart, 29.01.2015 - 8 K 4792/14 Hier zum Lesen -https://openjur.de/u/763375.htmll Besserwissen bitte nur, wenn man es besser weiß ;)

@Tsy96x

In dem Urteil ist die Rede vom blauen Euro-Feld nach § 10 i.V.m. Anlage 4 FZV. In dem zugrunde liegenden Fall wurde u.a. der Sternenkranz überklebt, womit das Kennzeichen nicht mehr der Anlage 4 entsprach.

Bei dem hier vorliegenden Aufkleber sind jedoch Sternenkranz und "D" vorhanden (und so wie es scheint auch in den richtigen Maßen). Es geht also nur um die Farbe. In der FZV finde ich keine Vorgabe zur Farbe des Euro-Feldes, des Sternenkranzes und des "D". Insofern finde ich das Urteil etwas schwammig und für diesen Fall nicht anwendbar. Oder übersehe ich etwas?

@Tsy96x

Ich weiß es besser, in dem Urteil geht es um die Reichsflagge, einem verfassungwidrigen Symbol. Man sollte schon alles ganz genau durchlesen.

Aus meiner Sicht ist das verboten und ich kann es wie folgt begründen:

Ein etwas anders gelagerter Fall wurde kürzlich vor Gericht verhandelt und dabei hatte die Klägerin nur die deutsche Flagge überklebt und auch auf Aufforderung diesen Aufkleber nicht entfernt.

Ihre Argumentation war, dass sie das Kennzeichen nicht mit Folie o.ä. überklebt habe und das D noch sichtbar sei. Das Gericht wies die Klage ab und entschied, dass der blaue Streifen ebenso zum Kennzeichen gehört wir die anderen Zeichen auf dem Schild.

Daraus leite ich ab, dass das Überkleben mit einer anderen Farbe mit diesem Fall gleichzusetzen und damit verboten ist.

VG Stuttgart, Urt. v. 29.01.2015 - 8 K 4792/14

Es ist sogar verboten wenn man eine pinke Parkscheibe benutzt, Nur weil die pink ist gilt die als nicht benutzt und es gibt Bussgeld.

Hallo.

Das ist verboten, auf Kennzeichen auch nur kleine Veränderungen vorzunehmen. Auch mit Klarlack zu übersprühen.