Ist in den Fällen eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt(fristlose Kündigung)Klausur Thema Kündigungen?
Hey Leute,
ich schreib gleich ne Klausur und bin eigentlich gut vorbereitet nur bei einer Sache bin ich mir unsicher da mir das Thema einfach nicht liegt...
FALL1
Wenn ein Mitarbeiter öfter zu spät kommt und schon ermahnt wurde und dann wieder zu spät kommt, kann er fristlos gekündigt werden ?
FALL 2
Ein MA fragt seinen Vorgesetzten ob er morgen früher gehen kann und er sagt nein.
Der MA hält sich nicht dran und geht trotzdem.
Ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ?
Ich denke, dass sie bei beiden Fällen nicht gerechtfertigt ist aber begründen kann ich das nicht...
Kennt sich einer aus der mir helfen kann?
2 Antworten
2Fall 1
Jain. Er kann nur dann fristlos gekündigt werden, wenn zuvor eine schriftliche empfangsbestätigte Abmahnung erfolgte, in welcher das Wort "Abmahnung" steht sowie der Grund derselben und (!) die Androhung, dass, sollte dieses Zuspätkommen sich wiederholen, die fristlose Kündigung erfolgt. Dann kann fristlos gekündigt werden, wenn der AN binnen 2 Wochen wieder zu spät kommt. Alles andere wäre juristisch zu wackelig und läge im Ermessen des jeweiligen Arbeitsgerichtes. Die Regel wäre hier also die ordentliche Kündigung, also innerhalb der gesetzlichen oder arbeitsvertraglichen Kündigungsfrist.
Fall 2
Ein Arbeitnehmer, der seinen Arbeitsplatz verlässt, um private Dinge zu erledigen, riskiert den sofortigen Verlust seiner Stelle. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Rheinland-Pfalz in Mainz bestätigte mit Urteil vom 24. Oktober 2007 (Az: 7 Sa 385/07) die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers, der seinen Arbeitsplatz eigenmächtig verlassen hatte, ohne dies über das Zeiterfassungsgerät zu belegen.
1) Ja, wenn er nicht ermahnt sondern abgemahnt wurde.
2) Eher nein, wenn einmalig.
Liegt aber immer am Fall und des Hintergrund.