Ist im schwebenden Rentenverfahren keine Psychotherapie möglich?

3 Antworten

Wenn die Rente wegen der psychischen Beeinträchtigungen beantragt wurde, für die nun auch die Therapie aufgesucht wird, ist das sachlich schon korrekt, da es dann bis zur Bewilligung der Rente logischerweise keine Symptombesserung geben darf, da diese sonst ja abgelehnt würde. 

Daher haben Patienten zwar Leidensdruck, wenn sie die Rente haben wollen, aber gleichzeitig auch kein Interesse, dass es sich nachhaltig bessert (das gehört zum sog. sekundärer Krankheitsgewinn). Nicht selten sind Patienten, die jahrelang um ihre Rente, Schwerbehinderung usw. kämpfen, nach Erhalt der Rente schlagartig geheilt und symptomfrei, solange, bis die erneute Prüfung für die Verlängerung der Rente ansteht.

Insofern ist es durchaus sinnvoll, wenn ein Psychotherapeut in so einem Fall eine Behandlung zunächst ablehnt und bittet, nach Abschluss des Rentenverfahrens sich wieder vorzustellen, wenn beim Patienten dann noch Motivation besteht (es ist ja auffällig, wenn bei jahrelangem Leiden erst jetzt im laufenden Verfahren eine Therapie angegangen wird - nicht selten dient dies auch nur dazu, eine Vorgabe der Rentenversicherung und/oder eine Empfehlung des Anwalts zu erfüllen, womit aber auch motivierten Patienten mit guter Prognose der Therapieplatz vorenthalten werden muss). 

Ist die Rente bewilligt und liegt Motivation vor, dann kann man gemeinsam die zwei Jahre nutzen, um an der Gesundung und dann auch weiter an der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit und der Reintegration ins Arbeits- und Erwerbsleben zu arbeiten (für die letzten beiden Punkte bietet die Rentenversicherung dann auch die Psychotherapie ergänzende Maßnahmen an).

Außerdem erfüllt die o.g. Konstellation meistens ein Ausschlusskriterium der Psychotherapie-Richtlinie (nämlich §26 Abs. 3). Diese müssen natürlich im Einzelfall, wie alles andere auch, geprüft werden, aber die Aussage der Dame der AOK kann man so natürlich umkommentiert nicht stehen lassen. Aber da sie über Psychotherapiegenehmigungen ohnehin nicht selbst entscheidet, kann sie natürlich damit den Patienten zufriedenstellen, statt mit ihm, in der Regel ohne Erfolg, diskutieren zu müssen.

ich hatte schon vor Rentenantragstellung Psychotherapie gehabt (auch von Seiten des Jobcenters aus), daher war es dann kein Problem diese ohne Probleme genehmigt zu bekommen.

Dann hat die AOK wirklich selber keine Ahnung von den ganzen Gesetzen, die sie da teilweise auch schon gemacht haben auf dem Gebiet. Die Therapeutin hatte mir ja auch angeboten, sobald ich was höre von der Rentenversicherung, das ich jederzeit mich melden kann und sie mich dann als Patientin aufnehmen würde.

Die medizinische Begutachtung die ich gehabt hatte (Neurologin) die verlief unter aller Würde, auch wenn die Ärztin einigermaßen nett rüber gekommen ist. Und die hatte mir ja noch eine Weiterbehandlung mit der Psychothearapie empfhohlen. Also war die selber nicht richtig darüber informiert. Und zudem wären bei mir keine psychischen Probleme da (sehe ich aber auch anders) sondern eher orthopädische, aber bei mir kommt einiges zusammen.

Da das Rentenverfahren wohl Jahre dauern kann, hängt man wirklich zwischen zwei Stühlen, weil auch überall das Geld fehlt um sich neues zu kaufen. Brauche auch mal einen neuen PC, schreibe an einem aspachalten Gerät, was nicht mehr richtig geht und sowas frisst einen seelisch auch auf, wenn man finanziell nicht wirklich über die Runden kommt oder sich neue Sachen leisten kann (Möbel etc. auch).

@wolkenfrei2015

Wenn bereits innerhalb von zwei Jahren ein Therapie erfolgt ist und nun wieder eine Behandlungsbedürftigkeit auftaucht, macht es das Ganze natürlich noch komplizierter. Weshalb wurde denn die Therapie beendet?

@bolte71

Weil die Chemie zwischen mir und dem Psychotherapeuten leider nicht gestimmt hat. Vor ein paar Jahren hatte ich auch gezwungenermaßen eine Therapie durch das Jobcenter machen müssen, auch hier erbrachte des nicht das gewünschte Ergebnis und es wurde von Seiten des Therapeuten abgebrochen.

@wolkenfrei2015

Das macht es dann natürlich noch schwerer (zumindest im Gutachterverfahren, das in der Zweijahresfrist zwingend vorgeschrieben ist) nochmal eine Behandlung genehmigt zu bekommen.

die wahrheit sagt dir, wer zahlt.. in diesem falle wohl also die AOK

außerdem hat die Therapeutin gestern noch allen ernste gemeint das die Seminare bei Flugangst über die Lufthansa auch zum Teil von der Krankenkasse übernommen werden, aber das war mir auch mehr oder weniger an den Haaren herbei gezogen denke ich. Meine Fluganst ist zwar so groß das ich niemals fliegen werde, aber ich denke auch nicht, das dort die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden.

das ist totaler Quatsch, was die dir da erzählt hat. Und: Flugangstseminare werden NICHT von Krankenkassen bezahlt. In Summe scheint mir die Dame nicht die erste Wahl zu sein, bei dem Halbwissen das sie hat.