Ist es zulässig das die Regelarbeitszeit nur mit Überstunden eingehalten werden kann?
Die Wochenstunden sind auf 40 Stunden festgelegt (Keine leitende Position, normaler Sachbearbeiter). Bisher hatten wir ein Art gleitende Arbeitszeit, so dass Überzeit ausgeglichen werden konnte. Nun wurden plötzlich neue Regelarbeitszeiten festgelegt. Diese sind so ausgelegt, dass man generell mindestens 2-4 Stunden Überstunden im Monat machen muss, ohne Ausgleich. Die Mehrarbeit wird mit der Klausel: "Bis zu 10 Stunden Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten" begründet. Ist dies zulässig? Vielen Dank für schon mal für Eure Hilfe.
6 Antworten
Wenn die Wochenstunden im AV festgelegt sind, kann keine einseitige Änderung stattfinden;
"Bis zu 10 Stunden Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten"
Was sagt der Betriebsrat dazu? Je nach Anzahl der Mitarbeiter wird da schon sehr viel Geld für die FA eingespart und dürfte sich nicht durchsetzen lassen.
Eine zeitlich begrenzte Vereinbarung für unentgeltliche Überstunden ist unter bestimmten Voraussetzungen im Arbeitsvertrag zulässig. Weitere Informationen hier:
Ich würde aber unterstellen, dass man hier nicht mehr von Überstunden reden kann, wenn die erhöhte Arbeitszeit regelmäßig und unvermeidlich erbracht werden muss. Oder anders gesagt, die Klausel im Arbeitsvertrag wird missbraucht, um die Arbeitszeit dauerhaft zu erhöhen. Noch anders gesagt, die Festlegung der neuen Regelarbeitszeit widerspricht dem Arbeitsvertrag, der 40 regelmäßige Arbeitsstunden vorsieht.
Es gibt sogar Arbeitsverträge in denen steht drin: "Eventuell anfallende Überstunden sind mit dem vereinbarten Gehalt abgegolten."
Das ist zulässig. Es wird aber vorausgesetzt, dass man Überstunden macht, bzw. es würde auffallen, wenn man immer "Dienst nach Vorschrift" macht, da alle anderen immer mal länger bleiben.
Wem es nicht passt, darf kündigen.

Es soll diese Arbeitsverträge geben, aber es ist nicht zulässig. Es msste zumindest eine zeitliche Begrenzung der zu leistenden Überstunden enthalten sein.
"Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat bereits vor einiger Zeit entschieden, Klauseln zur Pauschalabgeltung von Überstunden seien unwirksam (BAG, Urteil vom 1.9.2010 – 5 AZR 517/09, DB 2011 S. 61)."
Wenn das Gehalt stimmt, ist es "normal" dass man nicht "stempelt". Mit den heutigen Medien / Arbeitsmitteln wird ohnehin 7/24 Erreichbarkeit erwartet.
Genau die Formulierung findest du in dem verlinkten Beitrag. Sie ist zulässig, sofern du kein Geringverdiener bist. Wie ein Geringverdiener in etwa definiert wird steht auch in dem Artikel:
http://karrierebibel.de/arbeitsrecht-sind-uberstunden-mit-dem-gehalt-abgegolten/

Da ist aber der Begriff "Geringverdiener" ziemlich missbraucht. Zitat:
!Nach Ansicht der höchsten deutschen Arbeitsrichter liegt eine deutlich herausgehobene Vergütung vor, wenn das Entgelt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung überschreitet (BAG, Urteil vom 22. Februar 2012 – 5 AZR 765/10). In Westdeutschland aktuell also 5800 Euro und für Ostdeutschland 4900 Euro pro Monat."
Die Mehrarbeit wird mit der Klausel: "Bis zu 10 Stunden Mehrarbeit ist mit dem Gehalt abgegolten" begründet.
Und wo steht diese Klausel? In deinem Arbeitsvertrag, den du unterschrieben hast? Dann ist das durchaus zulässig.

Nun wurden plötzlich neue Regelarbeitszeiten festgelegt.
also wird das kaum im AV stehen!!
Ja diese Klausel steht im Arbeitsvertrag, der vor über zehn Jahren unterschrieben wurde. Aber der Arbeitgeber kann doch von mir deswegen nicht 2-4 Stunden monatlich fordern? Oder doch?

Aber sicher, es wurde nur nicht entsprechend umgesetzt, nun aber schon, du hast sogar dafür unterschrieben und anerkannt. Das einzigste was dagegen sprechen könnte wäre das sogenannte "Gewohnheitsrecht". Dann müsste diese Praxis schon jahrelang so gehandhabt werden!!
Wieviel Mitarbeiter seid Ihr denn? Habt Ihr einen Betriebsrat?
Wir sind ein Betrieb mit 200 Mitarbeiter aber betroffen sind etwa 50 im Büro. Nein Betriebsrat gibt es nicht.
Vielleicht mal über die Gründung eines Betriebsrates nachdenken!?
Bei einem Betrieb mit 200 Mitarbeitern wundert es mich doch, dass es keinen Betriebsrat gibt. Solltet Ihr dann wohl mal gründen. Unterstützung bekommt Ihr jederzeit durch die entsprechende Gewerkschaft.