ist es verboten, sich auf dem grundstück eines supermarktes aufzuhalten?

16 Antworten

Es ist völlig klar und rechtlich unstrittig, dass man Privatgrundstücke, egal ob abgezäunt oder nicht, nur mit Erlaubnis des Eigentümers betreten und benutzen darf. Deshalb besteht auch keine Schadenersatzpflicht des Eigentümers.

Dennoch darf er keine Gefahrenstellen einrichten, wie Fallgruben oder Selbstschüsse. Die müsste er durch einen Zaun etc. sichern.

Und wenn REWE, ALDI und CO. ihre Grundstücke nicht vor Betreten außerhalb der Öffnungszeiten sichern ist das deren Sache, wohl aus verkaufspsychologischen und wirtschaftlichen. Wenn Du darauf nachts aber Autorennen veranstaltest wirst Du sehen, was passiert; zumindest wird es teuer!

Der Grundstücksbesitzer hat für das gesamte Grundstück Hausrecht - ob es nun eingezäunt ist oder nicht. Keinesfalls ist es öffentliches Gelände auf dem jeder nach Lust und Laune rumstiefeln kann. Wenn auch noch eine Schranke angebracht ist, wird dies nochmals deutlicher.

Und ja, es ist Hausfriedensbruch, sich darüber einfach hinweg zu setzen.

Und um das angesprochen Containern zu kommentieren: das erfüllt auch noch den Tatbestand des Diebstahles. Egal ob moralisch vertretbar oder nicht.

Ob mit oder ohne Absperrungen, das Gelände befindet sich im Besitz des Supermarktes. Insofern haben da auch Kunden außerhalb der Öffnungszeiten rechtlich gesehen nichts drauf verloren.

Beim Durchlaufen/ Abkürzen sind die meisten Märkte sicher kulant, anders sieht´s aus, wenn dauerhaft Leute da rumhängen, Dreck und Lärm machen und die Nachbarn vergraulen.

Das Grundstück eines Supermarkts gehört dem Supermark und der hat das Hausrecht.

Man darf sich dort grundsätzlich nur mit Erlaubnis des Supermarkts aufhalten. Während der Öffenungszeiten kann man davon ausgehen, dass das für Kunden erlaubt ist. Sonst nicht.

Der Parkplatz gehört zum Firmengelände, ist also Privatbesitz. Den Leiter des Supermarktes kannst Du auch aus deinem Garten vertreiben.