Ist es möglich die Mehrwertsteuer ohne ausgewiesener Mehrwertsteuer abzusetzen?

10 Antworten

Ein klares Nein. Der Kleinunternehmer bis zu Einnahmen von 17.500€ hat zwei Möglichkeiten. Erstens er nimmt die Regelung für den Kleinunternehmer in Anspruch. Das bedeutet er weist keine Umsatzsteuer aus, nimmt somit keine Umsatzsteuer ein und muß somit auch keine an das Finanzamt bezahlen. Nachteil - er bekommt auch die an andere Unternehmer bezahlte USt nicht über das Finanzamt zurück. Zweite Möglichkeit, er optiert zur Regelbesteuuerung, das bedeutet er weist die USt aus wie andere über der Grenze, und bezahlt sie an das Finanzamt. Vorteil - er kann die an andere Unternehmer bezahlte USt von seiner USt abziehen. Das lohnt sich, wenn größere Anschaffungen bzw. hohe Kosten mit USt anfallen. Aber Vorsicht, wird diese Regelung als Kleinunternehmer gewählt, ist man 5 Jahre daran gebunden.

Einreichen ja!!!

Als Betriebsausgabe absetzen auch ja!!!

Der Rechnungsbetrag mit 19% USt besteht aus Netto 100% und 19% USt = 119 % Brutto.

Wenn Du in Deiner Eingangsrechnung nur eine Nettosumme von 100% ausgewiesen wurde, sollte Dir klar sein, dass Du Dir dann nicht noch als Belohnung noch 19% abziehst.

Das Finanzamt sponsort doch nicht die Unternehmen. Im Idealfall haben wir einen leistenden Unternehmer welcher die USt einnimmt und abführt und einen Unternehmer welcher mit der USt "belastet" wird und sich dann diese "Belastung" über die USt-VA wieder zurückholt.

Aber wo nix drinnen ist, kann man auch nix wiederbekommen.

Genauso ist es mit der ESt-Erklärung, sofern Du nichts an ESt/LSt/KapESt vorausbezahlt hast, kannst Du auch nichts wiederbekommen, weil weniger als 0 geht halt nicht.

Liebe Grüße RautenMiro

Wunderbar erklärt. Dass mit dem "nichts wiederbekommen" wenn nichts einbehalten/vorausgezahlt wurde, ist bei einigen Leuten immer noch nicht angekommen.

Nein. Wenn Du Kleinunternehmer bist kein Vorsteuerabzug. Wäre ja noch schöner. Als Betriebsausgabe gemäss § 4 (4) EstG natürlich brutto abziehbar.

Nein! Beim sog. Kleinstunternehmen hat der potentielle Unternehmer die Möglichkeit, bei Antrag für dieses Unternehmen, die Mwst. auszuweisen, dem Finanzamt zukommen zu lassen, und somit auch Waren via Vorsteuerabzug abzusetzen. Die zweite Variante (die in deinem Fall) schließt Mwst-Rückerstattung komplett aus, da der Kleinstunternehmer diese auch nicht bezahlt. Das läuft dann über die Einkommenssteuer des Unternehmers.

Der Sinn des ganzen ist ja, dass rückerstattete Mwst. bzw. Umsatzsteuer (so ist es korrekt) auch irgendwann mal eingezahlt wurde. Sonst würde sich unser Staat ja noch mehr verschulden. Und du kannst davon ausgehen, dass, wenn keine Mwst. auf der Rechnung ausgewiesen ist, auch keine an den Fiskus abgeführt worden ist bzw. wird.

@robb85

Um nochmal kurz auf deine Frage einzugehen: Wenn du die Umsatzsteuer beim Finanzamt zurück haben möchtest, gehe ich davon aus, dass DU auch Unternehmer bist, richtig? Du kannst es in diesem Fall nicht (Mwst-Rückerst.). Du kannst aber trotzdem die Rechnung (solange diese korrekt ist, mit Rechn.-Nr., Datum etc. pp.) beim Finanzamt einreichen und geltend machen als Aufwendung für dein Unternehmen, falls du eines hast.

Kleinstunternehmen, soso. Alles klar.
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Aber so hoch will ich ja gar nicht anfangen. Kann ich auch ein Allerkleinstunternehmen beim Gewerbeamt gründen?

Klar geht das. Bei Handwerkerrechnungen ist das z. B. so. Das Finanzamt hat dann die Steuer-Nr. des Handwerkers und weiß, warum keine Mwst. auf der Rechnung ausgewiesen ist. Die Steuer rausrechen, dass schaffen die!

Was willst Du denn rausrechnen, wenn keine darin enthalten ist....???? Geschnallt?