Ist es legal Wunschbrunnen zu "plündern"?

12 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da es sich wohl um "wertlose" ein und zwei " Cent Stücke handelt,darf man die wohl aufklauben und mitnehmen.Sollte jemand Goldmünzen eingeworfen haben,die einen erheblichen Wert darstellen,würdest Du diesen Fund unterschlagen,wenn Du diese nicht abgibst.Wenn man wiederum davon ausginge,das dieses Geld nicht verloren wurde,sondern herrenlos wäre,würde es ja die Gemeinde beim säubern des Brunnens "einnehmen".Frag mal wie das geregelt ist.Wär interessant obs die städtischen Arbeiter in die Kaffeekasse nehmen oder tatsächlich hier eine Haushaltsstelle existiert.

Ich denke Du gehst mal Flaschen sammeln.da wirste nicht so naß und es kommt auch mehr bei rum.

 

Ich finde es ehrlich gesagt irgendwie asozial, was du da vorhast.

Lass es lieber und such dir eine andere "Einkommensquelle".

Ich sehe es als Eigentumsübertragung nach Paragraph 929 BGB aufgrund einer Schenkung nach Paragraph 516 BGB an.

Der Eigentümer übergibt das Geld an den Eigentümer des Brunnens unentgeltlich. Beide sind sich einig, dass das Geld nicht mehr an den Schenker zurückgehen soll.

Daher wäre dies wohl Diebstahl nach Paragraph 242 StGB.

denke nicht dass sowas erlaubt ist .. und ich bezweifle auch dass du dadurch reich wirst 😂

Er kann es sich ja wünschen haha

tjah aber das leben ist kein wunschkonzert 🙄😐

haben noch keine geeignete Einnahmequelle gefunden...

Es gibt reichlich Möglichkeiten durch Arbeit an Geld zu kommen!