Ist es haram, einen Hund zu halten?

12 Antworten

Muwahida hat es recht gut mit den rechtsschulen und der Reinheit/Unreinheit der Hunde beschrieben. Mein Vater sagte auch zu mir, dass man nur einen Hund haben kann, wenn man ihn im freien hält wenn man ein Haus mit Garten hat. Da müsste man dann auch darauf achten, bei Kontakt mit dem Hund, das man dann noch beten kann (siehe Muwahidas Aufzählung des Standpunktes der Rechtsschulen zum Hund). Die Wohnung müsste da trotzdem auch rein gehalten werden.

In einem Artikel, der vor einigen Jahren in der deutschen Ausgabe des "National Geographic" erschien, wurde von Windhunden - Saloukis - berichtet. Der Bericht ließ auch verschiedene Beduinen zu Worte kommen, von denen einer voller Begeisterung sagte: 

Ein Salouki ist ein Geschenk Allahs

Nun ja, wenn er dies als frommer, gläubiger Moslem einem amerikanischen Magazin gegenüber so überzeugt sagte, dann kann das Halten eines Hundes für einen Moslem doch wohl nichts Unrechtes sein.

Sag ich jetzt mal so als ungläubiger Christ...  ;-))

Und der Friede Gottes, welcher höher ist als all unsere Vernunft, bewahre unsere Herzen und Sinne in Christus Jesus. Amen.

Vor 1.500 Jahren da waren die Hunde im Orient verwildert und bekamen von den Menschen kein Fressen,  heute sind Hunde die besten Freunde der Menschen, da Mo. das gesagt hat wird sich daran nichts ändern, auch wenn es überholt ist, die Zeit bleibt nicht stehen,  Mo. hat sich geirrt, wie bei Zinsen, Bescheidungen, Verkleidungen  usw., usw.  

Im Islam soll man keinen Hund halten, Ausnahmen in denen es erlaubt ist, wurden in den Ahadith erwähnt.

Abu Huraira, radiAllahu anhu, berichtete, dass der Gesandte Allahs, sallAllahu alayhi wa salam, sagte: „Wer einen Hund hält, dessen Lohn wird sich an jedem Tag um einen Teil verringern. Ausgenommen davon ist die Hundehaltung zum Zweck der Landwirtschaft oder der Viehzucht.“

Weiters berichtete ibn `Abbas: „Ich hörte Abu Talha sagen, dass der Gesandte Allahs, sallAllahu alayhi wa salam, folgendes sagte: „Die Engel betreten keine Wohnung, in der es einen Hund bzw. ein Bild und/oder eine Skulptur gibt.“

Es gibt außerdem eine Meinungsverschiedenheit darüber, ob Hunde unrein sind oder nicht. Sheikh al-Islam Ibn Taymiyah, rahimullah, sagte darüber in Majmoo' al-Fatawa 21/530: 

In Hinsicht auf die Hunde, so gibt es unter den Gelehrten drei Meinungen:

1. Dass sie taahir (rein) sind, selbst ihr Speichel; dies ist die Meinung von Malik.

2. Dass sie naajis (unrein) sind, ebenso wie ihr Fell. Dies ist
die Ansicht von al-Shafa’i und eine der zwei von Ahmad überlieferten Meinungen.

3. Dass ihr Fell taahir ist, doch ihr Speichel ist naajis. Dies
ist die Ansicht von Abu Hanifa und von Ahmad, in dem anderen von ihm
überlieferten Bericht. 

Dies ist die korrekteste Ansicht. Wenn daher Feuchtigkeit von dem
Fell des Hundes auf die Kleidung kommt, so macht es dies nicht naajis.
Zitatende. 

Totzdem sollte man keine Hunde halten, siehe die Ahadith.

As salamu alaikum.

 

Wie entscheidest du (bzw. wer entscheidet nach welchen Kriterien), was bei divergierenden Meinungen wie in diesem Fall "die korrekteste Ansicht" ist?

Der Fragesteller hatte übrigens nach koranischen Belegen gefragt ...

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@earnest

,,Sprich: Gehorcht Allah und dem Gesandten, doch wenn sie sich abwenden; siehe, Allah liebt die Ungläubigen nicht." [3:32]

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@Muwahida

Wo bleibt in dieser Sure die Hundehaltung?

Und was ist mit meiner anderen Frage?

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@earnest

Wo bleibt hier jegliche Höflichkeit? Als ob ich verpflichtet wäre überhaupt zu antworten.

Ich selbst kenne meine Grenzen und weiß, dass ich kein Wissen besitze, daher beschränken sich meine Antworten auf Offenkundiges; den Quran und die Sunnah, sowie die Aussagen von Gelehrten. Ich selbst gebe keine Fatawa, daher khalas.

Der Quranvers ist der Beweis schlechthin. Der Muslim folgt Allah und dem Gesandten. Wenn der Prophet, sallAllahu alayhi wa salam, etwas sagt, ist dies ebenfalls bindend.

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@Muwahida

Der Koranvers ist in keiner Weise Beweis für das Verbot der Hundehaltung.

Wo bin ich denn unhöflich? Natürlich bist du nicht verpflichtet, zu antworten. Aber, wie du selbst sagst, kannst du hier nicht antworten, weil dir das nötige Wissen fehle. (Oder habe ich dich mißverstanden?)

Wie auch immer: Ein koranischer Beweis für das Verbot der Hundehaltung steht nach wie vor aus.

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@Muwahida

@Muwahida

Ich vermisse ebenfalls jeglichen Beleg für ein Verbot der Hundehaltung in deiner Antwort. - Habe ich sie nur überlesen, oder gibt es sie gar nicht im Koran?

Solange du dazu keinen stichhaltigen Beweis lieferst, würde ich deine Antwort als oberflächlich und falsch betrachten.  

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@hummel3

Die Ahadith sind eine Quelle. Allah sagt im Quran, ,,gehorcht Allah und dem Gesandten", wenn der Prophet also etwas gesagt hat, dann ist dies genauso einzuhalten wie die Worte Allahs im Quran.

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@Muwahida

Warum wurde hier mein Kommentar entfernt? 

Ich wies darauf hin, daß immer noch kein koranischer Beleg für ein Verbot der Hundehaltung geliefert wurde. 

Außerdem machte ich im Detail darauf aufmerksam, daß das Prinzip der Hadithe auf Hörensagen beruhe.

Die Frage von yussif wurde somit nicht beantwortet.

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@Muwahida
„wenn der Prophet also etwas gesagt hat, dann ist dies genauso einzuhalten wie die Worte Allahs im Quran."

Richtig, aber woher weißt du das diese hadithe wirklich stimmen? Das ein hadith authentisch gennant wird muss nicht viel heißen. Ich kenne zahlreiche hadithe die authentisch sein sollen aber dem Koran widersprechen. Du musst hadithe immer kontrollieren, egal wie sie gennant werden. Was sagt Google zB dazu? http://www.zeit.de/2006/33/Stimmts-Hundemaul

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Hallo erstmal
Ich bin Muslimin und habe gehört dass einige Sachen, dass man das nicht darf. Im kuran habe ich sowas noch nicht gesehen und viele Muslimen von meiner Stadt haben Hunde als Haustiere.
Ich würde mal sagen,, Ja"

aus

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salam aleikum. ok, danke für die antwort^^ ;)

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bitteschön :)

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