Ist es erlaubt andere Menschen zu erschrecken?

11 Antworten

Wenn die Person einverstanden ist ja, ansonsten fällt es unter §7 Absatz 4 Abschnitt 2.

§7 von welchem Gesetz denn bitte? BGB wohl kaum...

Strafgesetzbuch? Bürgerliches Gesetzbuch? Grundgesetz? Was auch immer, das wars wohl mit Klugschei|sen.

Also es ist erlaub ! Außer in der Öffentlichkeit Fremde Leute wie z.b Omas zu erschrecken , oder bei einer Tätigkeit die nach den Erschrecken zum Unglück führen kann z.b beim essen so das man sich verschluckt und erstickt , oder bei Bauarbeiten so das man(n) vom Dach fällt !

Frag mal Oriana, wenn du Splitpush machst. GG

Wie wäre es mal mit ner richtigen Antwort? Außerdem heißt sie Orianna :-)

Hallo GragasStyle. Wenn du jemanden erschreckst den du nicht kennst, musst du damit rechnen ihn / sie " versehentlich " zu schädigen. Die Person könnte z.b. schon eine psychische Erkrankung haben, wovon du nichts weißt und völlig unkontrolliert reagieren. Natürlich könnte es auch sein, dass der betreffende eine Herzerkrankung hat und schlicht und einfach vor deinen Augen zusammenbricht. So etwas wäre in der Tat eine " fahrlässige Körperverletzung " und kann auf Antrag strafrechtlich verfolgt werden. In dem Fall käme der § 223 StGB zum Tragen. Natürlich kämen dann auch Schadensersatzansprüche aus div. §§ des BGB zum Tragen. Meine Empfehlung daher; las es! Zumindest bei unbekannten. Grüße vom Seestern *