ist eine Rechtschutzversicherung sinnvoll, wenn man geben die Ungerechtigkeiten bei hartz IV angehen

8 Antworten

Als Hartz 4 Bezieher braucht man eigentlich keine Rechtsschutzversicherung, da es Prozesskostenbeihilfe gibt. Diese hilfe gestattet es auch, sich rechtlich beraten zu lassen.

Ein Bürger, der Hartz 4 (ALG2) bezieht, hat Anspruch auf kostenlose Rechtsunterstützung zur Wahrung seiner Interessen gegenüber der ALG2-Behörde. Er kann also einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht stellen und -ohne dass ihm dabei Kosten entstehen- gegen die Behörde bzw. einen falschen Bescheid vor dem Sozialgericht klagen. Derzeit werden dabei ca. zwei Drittel der Verfahren zu Gunsten der Kläger entschieden - die Chancen stehen also sehr gut.

Jein.

Es gibt verschiedene Arten von Rechtsschutz. In dem Fall wäre es Sozialgerichtsrechtsschutz.

Allerdings gibt es eine Wartefrist. Wenn du schon einen Streitfall hast und schnell noh eine Rechtsschutzversicherung abschließt, wird diese den aktuellen Fall nicht übernehmen.

Und sie übernimmt auch nur die Kosten, wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

Was du als Ungerechtigkeit ansiehst, kann durchaus Recht und Ordnung entsprechen. Und da würde auch eine Rechtsschutzversicherung nichts nützen.

die Rechtsschutzversicherung setzt sich nicht ein, sondern der Anwalt, die Versicherung zahlt nur. Da Hartz IV Bezieher aber eh den Anwalt normalerweise bezahlt kriegen, bzw. Sozialgericht kostenfrei ist, ist die Versicherung eher sinnlos.

Ist ein aktueller Fall bereits eingetreten, bringt eine Versicherung gar nichts, weil eine Wartefrist besteht, aktuelle Fälle werden nicht übernommen.

.... was ist denn an dieser üppigen Versorgung ungerecht?