Ist ein Verstoß gegen das Grundgesetz strafrechtlich relevant?

5 Antworten

Ja, natürlich. Ein Verstoß wäre völkerstrafrechtlich Relevant.

koten  12.07.2016, 08:49

Kannst Du das bitte erläutern?

tryanswer  12.07.2016, 11:51
@koten

Nehmen wir einmal an, du stellst einen Grundgesetzverstoß fest, kannst du du den Staat vor dem Verfassungsgericht verklagen. Sollte dieses voreingenommen urteilen, kannst du dich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden. Je nach dem um was es sich nun genau handelt kannst du dich auch an einen internationalen Strafgerichtshof wenden. (Wobei du zunächst mal einen finden mußt, der bereit ist, den Fall auch zu verhandeln.)

koten  12.07.2016, 12:13
@tryanswer

So weit ich weiß, gibt es nur einen Internationalen Strafgerichtshof, in Den Haag. Der ist Zuständig für Völkermord, Verbrechen gegen die Menschheit und Kriegsverbrechen.

Und was, wenn das BVG unvoreingenommen urteilt, aber das GG anders interpretiert? Für die Interpretation des GG sind ja die Verfassungsrichter zuständig, nicht wir beide.

Der Zusammenhang zwischen  einem einfachen Verstoß gegen das GG  und dem IStGH, ist für mich (noch?) nicht nachvollziehbar.

Anderer Fall: GG, Artikel 2 (2) Recht auf körperliche Unversehrtheit. Um dieses Recht zu schützen, gibt es im StGB Paragraphen zum Thema Körperverletzung. Wenn Dir jemand mit Absicht den Arm bricht, verstößt er damit gegen Art. 2 (2) GG. Dann kannst Du den Täter in Karlsruhe verklagen? Also nächstes beim EGMR? Und dann bei IStGH in Den Haag?

tryanswer  12.07.2016, 12:27
@koten

Nein, der Täter verstößt nicht gegen das GG, weil es für ihn nicht bindend ist. Der Täter muß sich lediglich an das Strafgesetz halten. Das dieses dem GG entspricht, ist wiederum Aufgabe des Staates.

Würde der Staat das Stgb dahingehend ändern, daß die körperliche Unversehrtheit der Menschen nicht mehr geschützt wäre, wäre die Körperverletzung für den Täter auch nicht mehr strafrechtlich relevant. Jedoch dürfte der Geschädigte darauf hin den Staat verklagen.

Nun ist die körperliche Unversehrtheit gleichermaßen ein Recht entsprechend der UN-Menschenrechtskonvention. Der Geschädigte könnte den Täter theoretisch also in Den Haag anklagen. Nur wird sich dort niemand für den Fall interessieren. (Das internationale Strafrecht hängt stark von politischen Rahmenbedingungen ab, da es für den internationalen Gerichtshof keine eigenständige Möglichkeit zur Strafverfolgung gibt.)

koten  12.07.2016, 12:40
@tryanswer

In Den Haag - klagst Du den dann wegen eines Kriegsverbrechen, eines Verbrechen gegen die Menschlichkeit (seit den Nürnberger Prozessen definiert) oder wegen Völkermord an?

Wenn das GG Privatpersonen nicht bindet, wenn es sich wirklich nur an den Staat richtet, warum können dann verfassungsfeindliche Vereine und Parteien verboten werden? Ich bin nicht der Staat. Wenn ich einen Verein gründe, ist der auch nicht der Staat. Wenn das Grundgesetz uns nicht bindet, warum sollen wir dann nicht aktiv das Grundgesetz bekämpfen dürfen?

Mir fehlt auch immer noch ein Hinweis von Dir auf die "völkerstrafrechtliche Relevanz". Das Völkerrecht regelt doch nur die Beziehungen zwischen Staaten.

tryanswer  12.07.2016, 13:12
@koten

Eine verfassungsfeindliche Organisation ist nur verboten, weil der Staat eine solche nicht dulden darf.

Das Völkerstrafrecht regelt in erster Linie die Verbindlichkeit eines Staates oder Personen gegenüber überstaatlichen Abkommen. Bsp. der Menschenrechtskonvention. Diese ist nun aber im GG verankert. D.h. ein Verstoß gegen das GG kann gleichbedeutend sein, mit einem Verstoß gegen die Menschenrechte. Entsprechend greift dann auch das internationale Strafrecht.

koten  12.07.2016, 13:50
@tryanswer

"Nicht dulden darf" - moralisch oder wegen geltenden Rechtes? Da mich Deiner Meinung nach das GG nicht bindet, kann ich kein Recht des Staates erkennen, verfassungsfeindliche Organisationen zu verbieten. Wie gesagt, entsprechen Deinen Einlassungen.

Zum internationalen Strafrecht kann ich nur meine Frage wiederholen: "In Den Haag - klagst Du den dann wegen eines Kriegsverbrechen, eines Verbrechen gegen die Menschlichkeit (seit den Nürnberger Prozessen definiert) oder wegen Völkermord an?" Andere Zuständigkeiten hat Den Haag nicht. Quelle: Auswärtiges Amt.

koten  12.07.2016, 13:54
@tryanswer

Kann es sein, daß Du den Begriff "Völkerstrafrecht" gar nicht richtig kennst? Das Du da nur eine Idee hast, was Du selber für sinnvoll halten würdest, unabhängig davon, wie der Begriff eigentlich definiert ist?

tryanswer  12.07.2016, 13:56
@koten

Was Den Haag angeht, hast du doch die Antwort bereits gegeben.

Was nun die verfassungsfeindlichen Organisationen angeht, siehe Artikel 9 GG. Das Handlungsrecht das Staates ergibt sich auus den Artikeln 20 und 20a GG.

tryanswer  12.07.2016, 13:57
@koten

Ich kann auch nur wiederholen, was mir gelehrt wurde.

koten  12.07.2016, 14:13
@tryanswer

Falsch. Man kann sein Wissen auch erweitern. Wenn man sich nicht (mehr) zu 100% sicher ist, was der Begriff "Völkerstrafrecht" bedeutet, findet man im Netz reichlich Quellen, die einem das erläutern.

koten  12.07.2016, 14:29
@tryanswer

Der Hinweis auf 9 (2) wäre doch mein Text gewesen. Dort heißt es ja, daß nicht nur der Staat, sondern auch Privatpersonen an das GG gebunden sind.

Die Artikel 20 und insbesondere 20a haben nichts mit dem Thema zu tun.

OT: Interessant Artikel 20 (3). Danach sind Recht und Gesetz nicht identisch. 20a bestätigt das.

Du hast weiter von Den Haag gesprochen, ohne Deine bisherigen Äußerung zurückzunehmen, zu berichtigen oder zu relativieren. Also blieb die an Dich gerichtete Frage offen.

Dein Satz "Das Völkerstrafrecht regelt in erster Linie die Verbindlichkeit eines Staates oder Personen gegenüber überstaatlichen Abkommen. Bsp. der Menschenrechtskonvention " widerspricht auch dem von mir geschriebenen. Wenn Dein Schweigen Zustimmung bedeuten sollte,, wie kann dann Deiner Meinung nach ein beliebiger Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention dazu führen, daß das internationale Völkerstrafrecht greift?

tryanswer  12.07.2016, 14:42
@koten

Nicht ein beliebiger Verstoß! - Ich dachte, das hätte ich bereits herausgestellt. Zitat: "kann gleichbedeutend sein"

Wenn du nun der Meinung bist, ich läge falsch, steht es dir natürlich frei etwas anderes niederzuschreiben. Ich sehe nun aber auch keinen Sinn hier Völker-, Staatsrecht und internationale Politik zu diskutieren.

Btw. Das Recht und Gesetz nicht identisch sind, lernt jeder Jurastudent im ersten Semester (zumindest sollte er das gelernt haben).

Nein. Strafrechtliche Relevanz haben nur Dinge die auch im Strafgesetzbuch geregelt sind, bzw. Dinge die explizit als Straftat gekennzeichnet sind.

Das Grundgesetz ist nur das Regelwerk darüber wie der Staat an sich funktioniert, und wie er sich seinen Bürgern gegenüber zu verhalten hat.

Ja! Aber kommt halt auch auf den Verstoß an. 

Weissniewas 
Fragesteller
 12.07.2016, 07:43

Verletzung gegen Art. 1 und 2 GG, mithören lassen Dritter bei einem Telefonat (nicht Aufzeichnung).

Jens644  12.07.2016, 07:55
@Weissniewas

Das Grundgesetz ist die deutsche Verfassung und soll dir die richtige Richtung zeigen also leitgebend für die Werte und Rechtsauslegung im Staat sein. 

Nach dem Grundgesetz sind auch die Gesetze ausgelegt. Also wenn du jetzt jemand misshandelst dann kommt das Strafgesetzbuch ins Spiel wo du dann dort gegen ein Gesetz verstoßen hast das nach dem Grundgesetz erst erstellt wurde. 

Jens644  12.07.2016, 07:59
@Jens644

Man kann sich aber auf das Grundgesetz berufen, wenn ein Gesetz nicht Grundgesetzkonform erscheint und abgeschafft werden muss. Ob deinem Antrag dann stattgegeben wird und das Gesetz gekippt wird, muss das Verfassungsgericht entscheiden.

Nein. Das Grundgesetz definiert in erster Linie Abwehrrechte gegen den Staat, also Dinge, die dir der Staat eben per einfachem Gesetz NICHT verbieten kann, oder nur dann, wenn durch das Gesetz wiederum die Grundrechte anderer geschützt werden.

Es kann höchstens zu deinen Gunsten relevant sein, also dann, wenn dir etwas vorgeworfen wird, das zwar gegen ein Gesetz verstößt, du aber argumentieren kannst, dass das Gesetz verfassungswidrig ist.

Nein!

Das Grundgesetz regelt das Verhältnis des Staates zu seinen Bürgern, insbesondere was die Gestaltung der Gesetze und deren verwaltungsrechtliche Umsetzung und Ausführung betrifft.

Ein Verstoß des Staates gegen das Grundgesetz hat keine strafrechtlichen Folgen im Sinne des StGB sondern führt meistens zu einer "Nachbesserungspflicht" des Staates.