Ist ein Notarvertrag für eine Auszahlung des Erbteils an einer Immobilie notwendig?
Mein Bruder und ich haben von unseren Eltern zusammen ein Haus geerbt. Das Grundbuch wurde bereits auf uns, mit jeweils einem Anteil von 1/2 umgeschrieben. Jetzt möchte ich das Haus gerne ganz übernehmen und meinen Bruder auszahlen. Es ist soweit alles geklärt, auch über den Preis sind wir uns einig, Müssen wir jetzt (in Hessen) für die Erstellung des Kaufvertrags und die Änderung des Grundbucheintrags unbedingt zu einem Notar gehen? Oder reicht es aus, dass wir den Kaufvertrag "privat" erstellen und diesen und den Antrag zur Änderung des Grundbuchs öffentlich/amtlich beglaubigen lassen und diese dann selbst an das Grundbuchamt schicken. Eine Grundschuld muss nicht eingetragen werden. Wir würden uns gerne die Notarkosten sparen ;-). Danke
3 Antworten
Müssen wir jetzt (in Hessen) für die Erstellung des Kaufvertrags und die Änderung des Grundbucheintrags unbedingt zu einem Notar gehen?
Selbstverständlich: Jeder Vertrag über Immobilien bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Anders würde er garnicht grundbuchlich eingetragen mit dem Ergebnis, dein Bruder hätte dein Geld und behielte (oder vererbt einmal) seinen Miteigentumsanteil :-O
Im Ergebnis handelt es sich doch um einen simplen Kaufvertrag, auch wenn er unter Miteigentümern stattfindet: Dein Brufer verkauft dir seinen 1/2 Miteigentumsanteil an der Liegenschaft Y für X EUR :-)
G imager761
Eine Beurkundung im Grundbuch geht nicht ohne Notar.
Das habe ich befürchtet. Danke.
nein, das geht nicht
niemand möchte btw notare und makler bezahlen, jeder tut es nur aus zwang
ich weiß, dass du keinen makler hast
Mist, dann kommen wir da wohl nicht darum herum. Wenn ich mir die Tarife so anschaue, werde ich im nächsten Leben Notar ;-) Danke.
kommt immer auf die menschen an, ich bräuchte keinen notar
und die aussage mit den makler ist total naiv, du kaufst doch das objekt, du findest nicht mal eben schnell eine gleichwertiges objekt ohne makler
du zahlst vielleicht gerne den notar, ich nicht
könntest du ja weiterhin freiwillig tun, aber warum werde auch ich gezwungen?
Ein Makler ist für einen Erwerb auch nicht zwingend notwendig, und was die Kosten anbelangt eine Frage des Geschicks. Entweder man verhandelt besser, odr man sucht sich eben ein Objekt, das direkt vom Eigentümer zu erwerben ist. Aber einerseits die Arbeit eines Maklers zu nutzen um sich dann vor den Konsequenzen drücken zu wollen, ist schlicht schäbig.
Und was den Notarzwang anbelangt: Die Kosten eines strittigen Eigentumverhältnisses wären weitaus größer als die Kosten des Notars, der alleine Änderungen an das Grundbuchamt melden und beantragen kann. Wer das nicht glaubt, sollte sich mal in Ländern umsehen, in denen es keine beglaubigten Grundbücher gibt und sich anhören, was da alles passiert. Da zahlt man gerne den Notar hier.