Ist ein notarieller Testamentsvollstrecker befangen, wenn zwei der Erben leibliche Kinder von ihm sind?

5 Antworten

Da der Testamentsvollstrecker vom Erblasser benannt wird bzw. vom Nachlassgericht ausgewählt wird, gibt es so etwas wie eine Befangenheit nicht. Es ist sogar üblich, dass der Testamentsvollstrecker ein Familienangehöriger ist. Was aber nicht heisst, dass er den gesamten Nachlass seinen Kindern zuwenden darf. Der Erbteil des Nichtkindes muss entsprechend berücksichtigt werden.

Der TV wurde vom verstorbenen zum Ausüben seines letzten Willen festgelegt!

Er braucht/muss keine eigenen Entscheidungen treffen, also ist es letztendlich egal, ob der TV befangen ist oder nicht!

Im Übrigen gibt es ja weiterhin noch trotz TV das Nachlassgericht, wenn eurer Meinung was nicht OK ist oder falsch geregelt wird!

Das ist eine Frage des Vertrages, was und wieviel zu vererben ist.

Hat er, im Rahmen seines Auftrages, überhaupt die Möglichkeit einem Erben  einen Vorteil zu gewähren?

Seine Tätigkeit muss er vor allen Erben offenlegen, rechenschaft ablegen und auch erklären warum er was gemacht hat. Stellt ihr fest, dass er jemanden bevorzugt hat, dann könnt ihr ihn in Regress nehmen. Das könnte für ihn teuer werden.

Dazu gibt es auch BGH Urteile. MfG

Danke! Es geht um zwei noch nicht verkaufte Wohnungen, für die der TV das Vorkaufsrecht hat. Er könnte selbst die Whg. kaufen, das Erbe auszahlen, die Whg. teurer wiederverkaufen und den dadurch entstandenen Gewinn selbst behalten oder mit seinen Kindern teilen.

gibt es da überhaupt befangen, er entscheidet ja nichts, er führt den willen aus...