ist ein Gerichtliches Mahnverfahren eine Anzeige?

9 Antworten

Hat er dir denn vorher schon schriftliche Mahnungen zugeschickt?

Ich wollte mal ein Inkasso beauftragen mir mein zustehendes Geld von einem Kunden zu besorgen. Bevor der aber seinerseits irgend etwas machen durfte, musste ich nachweisen das ich dem Kunden zwei Mahnungen geschickt habe. Was ich dann auch getan habe.

Jetzt frage ich mich ob das für´s Gericht nicht ähnlich ist oder ob die unkomplizierter handeln können? Zumindest nehme ich an das die Mahnung erst nach deiner Bezahlung eintrudelt. (Wenn du bezahlst.) Somit kannst du dem Gericht ggf. antworten das du den Betrag bezahlt hast und du es dem Gläubiger auch angekündigt hast.

Gruß Nino

Für ein Mahnverfahren muss man vorher keine Mahnungen verschicken. Du musst dort auch keine Beweise beibringen. Erst wenn Widerspruch eingelegt wird und das Verfahren evtl. zum Amtsgericht oder Landgericht abgegeben wird, ist das nötig. Vorher ist es ja noch beim Mahngericht. http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

@annafelix

OK, wieder was dazu gelernt. Danke, Gruß Nino

Nein, das ist die Sicherung seiner Ansprüche an dich, damit verjährt sein Anspruch nicht mehr und er könnte pfänden lassen.

Nein, eine Anzeige ist etwas anderes. Nachdem Dir der Mahnbescheid zugestellt worden ist, solltest Du sofort zahlen. Theoretisch hst Du allerdings das Recht, dem Mahnbescheid innerhalb von 2 Wochen zu widersprechen. Nach dem Widerspruch reicht Dein Gläubiger allerdings Klage ein, und dann wird es richtig teuer.

das gericht stellt dir den erst mal zu und dann kannst du widrspruch einlegen. bezahle das so schnell wie möglich und lege dann widerspruch ein da alles bezahlt ist.

Wenn Widerspruch eingelegt wird kann es sein, dass die Sache an das Zivilgericht abgegeben wird (Amtsgericht in diesem Falle) und dann entstehen auch wieder Kosten.

@annafelix

wenn bezahlt ist muss der einreichende klagen. das gericht macht von sich aus garnichts.

@martinzuhause

Wenn bezahlt ist, dann ist die Angelegenheit erledigt. Es gibt keinen Grund, Widerspruch einzulegen oder zu klagen, für niemanden.

@karo13

Wird Widerspruch eingelegt, gelangt die Sache an das Amtsgericht. Das Gericht kann ja nicht prüfen, ob gezahlt wurde. Ich GLAUBE, dass es auf dem Vordruck auch nichts gibt, wo man ankreuzen kann, dass bezahlt wurde. Legt man gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch ein, ergeht ein Vollstreckungsbescheid. Wie gesagt, das Gericht prüft nicht, ob gezahlt wurde oder nicht.

Schulden sind nicht strafbar und können nicht angezeigt werden. Der gerichtliche Mahnbescheid dient der Durchsetzung der Geldforderung und ist auch ein Schutz vor Verjährung. Er verteuert die Forderung natürlich um die Gerichtsgebühren. Sollte die Klage durch einen Anwalt eingebracht werden, kommen auch dessen Gebühren dazu. Üblicherweise schickt das Gericht bereits nach wenigen Tagen den Mahnbescheid zum Schuldner. Dieser hat dann eine Widerspruchsfrist (auf diese wird genau hingewiesen). Wird dem Mahnbescheid nicht widersprochen ist die Klage rechtskräftig. Widerspruch bedeutet, dass es zu einer mündlichen Streitverhandlung kommt. Wann - hängt vom Terminkalender des Richters ab. Ist die Forderung zum Zeitpunkt der Einbringung rechtens, bleibst du auf jeden Fall auf den Kosten sitzen. Weiteres Verzögern der Bezahlung bedeutet auch höhere Kosten. Selbstverständlich laufen hier auch Zinsen. In Folge kommt es dann auch zu einem Besuch des Gerichtsvollziehers (Zwangsvollstreckung). Wenn keine verwertbaren Gegenstände gefunden werden und nich bezahlt werden kann, muss der GV ein "Vermögensverzeichnis" anlegen, nämlich die "eidesstattliche Versicherung". Diese liegt dann für weitere Gläubiger auf und gilt 2 Jahre lang. Deine Liquidität bzw dein Ruf ist dann vorerst schwer beschädigt.