Ist ein Energy Drink Verbot in der Schule rechtens?

5 Antworten

Ein Energy Drink Verbot in der Schule ist nur wirksam, wenn es im Rahmen des Schulgesetzes festgelegt wurde. Grundsätzlich darf jeder Schüler nach Belieben essen und trinken, da auch der Schüler ein Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit hat. Er darf also entscheiden, was er isst. Dieses Recht wird durch das Erziehungsrecht der Eltern sowie durch die Befugnisse der Lehrer eingeschränkt. Doch auch für diese Einschränkungen gibt es Grenzen. Eltern und Lehrer haben die Gesundheit der Kinder zu achten und haben entsprechende Maßnahmen zu treffen. Zudem sind Einschränkungen nur gerechtfertigt, wenn dies pädagogisch geboten ist. Daher ist ein Drogenverbot an Schulen unproblematisch. Ein generelles Verbot von Energy Drinks an Schulen geht allerdings zu weit, da Energy Drinks (bei älteren Kindern und Jugendlichen) nicht per se gesundheitsschädlich sind und auch pädagogischen Zwecken nicht zwingend entgegenwirken. Die Schule kann jedoch unter Umständen eine Höchstmenge für den Konsum solcher Getränke festlegen. Sie muss sich allerdings an wissenschaftlichen und altersspezifischen Empfehlungen orientieren.

Ja, ist es und das sollten noch viel mehr Schulen so machen! 

Das hat gar nichts mit dem Schulgesetz zu tun. Die Schulleitung übt das Hausrecht aus und hat auch eine Fürsorgepflicht gegenüber den Schülern. Deshalb kann sie selbstverständlich bestimmte Lebensmittel verbieten. Alkohol ist ja auch verboten.

Sie darf nur Verbote aussprechen, wenn dies pädagogisch geboten ist und innerhalb ihrer gesetzlichen Befugnisse liegt. Insofern hat dies sehr wohl mit dem Schulgesetz zu tun. Das Hausrecht umfasst lediglich Entscheidungen über den Zutritt zu einem Machtbereich. Das Verhalten kann dadurch nicht vorgeschrieben werden. Bei Alkohol und Drogen ist ein Verbot innerhalb der Schule unproblematisch. Energy Drinks können nicht ohne Weiteres verboten werden, insbesondere nicht, wenn die Eltern dies dulden.

Die Lehrer haben dort Hausrecht und wenn der Konsum dort nicht erlaubt ist, dann ist das halt so.

Das Schulgesetz hat damit nichts zu tun.

Danke, ich war mir nicht sicher ob das Hausrecht dort greift oder nicht

Das Hausrecht umfasst Entscheidungen darüber, wer den eigenen Machtbereich betreten darf. ;)

@Citoyen

Und was in den eigenen Machtbereich kommt.

Energiedrinks haben Auswirkungen auf Schüler genau wie Alkohol und das darf sich die Schule verbitten.

@Menuett

Das Hausrecht hat den Zweck, die Unverletzlichkeit des Machtbereichs zu sichern. Vorschriften zu einem gesunden Essverhalten der Schüler sind davon nicht umfasst.

@Citoyen

Du meinst, Du darfst in der Schule Bier trinken?

Immer dieser Unsinn mit dem Hausrecht. Das Hausrecht geht bei weitem nicht soweit, wie Du es hier suggerierst ... vor allem ist es nicht so willkürlich. Schon gar nicht kann es dafür eingesetzt werden, die Persönlichkeitsrechte eines anderen zu verletzen ... das gilt umso mehr, wenn es um Gebäude der öffentliche Hand geht.

@Ifm001

Mittels Hausrecht kann man den Genuss von Alkohol in der Schule nicht verbieten. Aber für solche Fälle haben wir das Schulgesetz mit den pädagogischen Befugnissen für Lehrer, die dadurch ein Alkoholverbot festlegen dürfen, eigentlich sogar müssen.

Ist es bei Euch verboten? Dann wird es rechtens sein, denn der Direx wird wissen, was er darf und was nicht ;-)

Leider weiß die Schulleitung nicht immer, was rechtens ist.

@Citoyen

Dann sollen sich alle Elternvertreter zusammenrotten und dagegen angehen. Oder etwa nicht?