Ist ein Diabetiker seetauglich?

3 Antworten

Könnte echt schwierig werden. Wie kommt er an seinen Stoff?

nterliegt der Seemann einer medikamen-tösen Behandlung, so ist zu prüfen, z. B. ob das erforderliche Medikament in den zu er-wartenden Klimazonen zuverlässig einsetz-bar oder ob ein Wirkungsverlust aufgrund von Thermolabilität zu befürchten ist. In tropischen Regionen können sehr leicht sehr hohe Temperaturen (> 30 – 35 °C) an den Arbeitsplätzen und damit potentiellen Lager-orten für Blutzuckerbestimmungs-Material, Insulinbesteck erreicht werden. Weiterhin ist zu klären, ob die individuell erforderli-chen Medikamente weltweit ergänzt werden können oder ob eine reale Gefahr durch wir-kungslose Produktfälschungen besteht. Bei einer Kontraktdauer in der weltweiten Fahrt von derzeit vier bis maximal acht Monaten ergeben sich für Seeleute mit chronischen Erkrankungen logistische Probleme bei der Deckung des Medikamentenbedarfs. Der größte Teil der von deutschen Reedereien kontrollierten Schiffe fährt weltweit und läuft niemals deutsche Häfen an, sodass Seeleute häufig in ausländischen Häfen abgelöst werden. Die Einreise in fremde Länder mit einem Medikamentenbedarf für vier bis acht Monate ist vielfach unmöglich, da z. B. Zoll- bzw. Grenzbehörden bei großen mitgeführ-ten Medikamentenmengen gewerbliche Tätigkeiten unterstellen. Ein grenzüber-schreitender Medikamentenverkehr ist unmöglich oder nur mit hohem administra-tivem Aufwand zu bewerkstelligen. Grenz-überschreitende individualisierte Medi-kamententransporte, womöglich in einer Kühlkette, sind aufgrund unterschiedlichster nationalstaatlicher Vorschriften zum Verkehr pharmazeutischer Produkte nur mit einem unverhältnismäßigem administrativem und logistischem Aufwand realisierbar.Die Stabilität der medikamentös eingestell-ten Stoffwechsellage bzw. das Risiko einer Stoffwechselentgleisung müssen sowohl vor dem Hintergrund o. g. schwankender klimatischer und körperlicher Belastungs-situationen als auch der individuellen Therapie-Compliance und Therapie-Kompe-tenz bewertet werden. Der Kostendruck in der Seeschifffahrt hat zu Wachsystemen an Bord geführt, die mit einem Minimum von Personal auskommen. In vielen Funktionen an Deck bzw. im Maschinendienst sind die Seeleute Einzelwachgänger oder sie erledigen ihre Wache an Arbeitsplätzen, die auf größeren Container- oder Massengut-schiffen auch räumlich weit (100 – 250 m) von anderen Seeleuten entfernt sein können. Besteht an solchen Arbeitsplätzen die Gefahr einer medikamentös induzierten Hypoglykämie, so kann diese nicht durch die Hilfe Dritter „kompensiert“ werden und bliebe unter ungünstigen Bedingungen über viele Stunden unentdeckt. Darüber hinaus ist eine länger dauernde Hypoglykämie mit Bewusstlosigkeit ein medizinischer Notfall, der an Bord eines Schiffes ohne Schiffsarzt nicht beherrschbar ist (s. u.). Die Laienhel-fer, d. h. nautische Schiffsoffiziere, sind 47für die Erkennung und Behandlung von Stoffwechselentgleisungen nicht aus- bzw. fortgebildet. Das vorgeschriebene Medika-mentenspektrum der Schiffsapotheken für Schiffe ohne Schiffsarzt verfügt weder über die erforderlichen Diagnostika noch die Therapeutika zur Behandlung akuter Hypo- oder Hyperglykämien. Die medizinischen Voraussetzungen zur Akutbehandlung von Zuckerstoffwechselentgleisungen sind nur auf Schiffen mit mehr als 75 Personen an Bord anzunehmen. Erst ab dieser Personen-zahl schreibt die staatliche Verordnung über die Krankenfürsorge auf Kauffahrteischiffen (SchKrFürsV) einen Schiffsarzt und die Aus-stattung der Schiffsapotheke mit entspre-chenden Medikamenten vor.Als weiteres Argument für den Ausschluss von insulinbehandelten Diabetikern vom Seedienst wird die besondere Verantwortung des Schiffsführers für die Verkehrssicherheit des Schiffes und seiner Besatzung ange-führt. Hier muss aber ebenfalls bedacht werden, dass gerade hier die fehlende Möglichkeit der Insulintherapie für See-leute in Einzelfällen durch den „Insulin-Vermeidungszwang“ zu einer erzwungenen schlechteren Stoffwechsellage der Kapitäne oder Besatzungsmitglieder und somit indi-rekt zu einer möglichen Gefährdung auch anderer Personen an Bord (Besatzung und Passagiere) oder gar der Schiffssicherheit führen kann. Ein erhöhtes Risiko für außerplanmäßige Repatriierungen aufgrund fehlender oder wirkungsloser Medikamente ist einer Reederei allein aus ökonomischer Sicht nicht zumutbar. Die Fahrpläne der heutigen Seelogistik z. B. im Container-Liniendienst sind auf maximale Transportgeschwindig-keiten der Schiffe und Zeitpuffer von ± 1 Tag ausgerichtet. Sobald das Schiff durch einen medizinischen Notfall gezwungen wird, einen außerplanmäßigen Hafen anzulaufen (Deviation), bricht nicht nur der Fahrplan zu-sammen, sondern in der Folge verstreichen die vorgesehenen Zeitfenster zum Laden und Löschen in den Zielhäfen, und es laufen erhebliche Kosten für Lotsen, Liegegebüh-ren, personelle Ersatzgestellung und erhöhte Versicherungstarife etc. auf.Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass für Diabetiker die Randbedingungen, die eine Beschäftigung an Bord vertretbar erscheinen lassen, in der weltweiten Fahrt (Großen Fahrt) in allen Dienstzweigen eher selten angetroffen werden. Schiffe mit Schiffsarzt (z. B. Kreuzfahrtschiffe) erschei-nen aufgrund ihres Besatzungsumfanges und der medizinischen Versorgungsmög-lichkeiten geeignet, auch Diabetiker als Besatzungsangehörige an Bord zu nehmen. Die pauschale Zuordnung einer Seedienst-untauglichkeit bei Personen mit Diabetes mellitus ist daher nicht gerechtfertigt.11.9 Fahrtauglichkeit In Umsetzung der europäischen FEV in natio-nales Recht gilt in Deutschland die Verord-nung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung – FeV) vom 18.8.1998, zuletzt geändert durch Art. 3 V v. 5.8.2009 I 2631 (FEV 2009). Dort wird in § 11 unter der Überschrift „Eignung“ ausgeführt, dass Bewerber um eine Fahr-erlaubnis die hierfür notwendigen körperli-chen und geistigen Anforderungen erfüllen müssen. Die Anforderungen sind danach insbesondere nicht erfüllt, wenn eine Erkran-kung oder ein Mangel nach Anlage 4 oder 5 vorliegt, wodurch die Eignung oder die bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahr-48zeugen ausgeschlossen wird. Bewerber um die Fahrerlaubnis der Klasse D oder D1 und der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 müssen auch die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwor-tung bei der Beförderung von Fahrgästen gerecht werden

https://www.dguv.de/medien/inhalt/praevention/praev_gremien/arbeitsmedizin/produkte/leitfaeden/leit_betriebs_diabetis.pdf

Da kommt e s auf einiges an da er ja die Verantwortung für alle trägt! Aber theoretisch ist das kein Problem !

Das sollte aber die Tauglichkeit Untersuchung zeigen am besten wäre er fragt seinen Arzt!

Solange seine Zuckerwert in Ordnung sind hat er ja keine Probleme !

Es gibt zb ja genug die erst später Diabetiker geworden sind und dennoch Autofahren dürfen! Nur LKW wäre da vielleicht wirklich zu gefährlich wegen den ganzen Stress kaum Ruhezeiten kein richtiges essen usw!

Warum sollte das nicht gehen? Dein Freund weiß bestimmt mit dem Diabetes umzugehen.

Wiesel1978  30.10.2019, 21:52

Hast Du Ahnung von der Materie ? Der Antwort nach zu urteilen, nicht.

BZ Entgleisungen können durch Temperaturschwankungen, geändertem Insulinbedarf oder anderer Faktoren wie kontraindikative Medikation und weiteres entstehen.

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