Ist dies eine Verletzung des Postgeheimnisses?

1 Antwort

Das ist klar keine Verletzung des Postgeheimnisses. Der Absender hat die Sendung transparent verpackt, man kann nicht die Post dafür verantwortlich machen, dass möglicherweise jemand (ein Postmitarbeiter oder jemand anderes) den Inhalt der Verpackung gesehen hat. Postgeheimnisverletzung würde vorliegen, wenn etwa Personen, die bei der Post arbeiten und den Inhalt der Sendung gesehen haben (oder sie gar geöffnet haben), dieses Wissen öffentlich machen.

Platziert der Postbote die transparente Sendung vor der Haustür, wo sie jeder Nachbar sehen kann, ist dies keine Verletzung des Postgeheimnisses.

Der Post gebe ich auch keine Schuld. Sondern dem Verkäufer. Zu dem war die Tüte nicht mal mit Paketband verschlossen. Es war einfach nur eine Tüte bei der die Öffnung mit 2 Plastikriemen (die man leicht auseinander ziehen kann und wieder zusammen drücken kann) verschlossen war.

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