Ist die Forderung nicht schon verjährt?

8 Antworten

Die Verjährung nach dem SGB von 4 Jahren gilt nur für Forderungen an die staatl. Stelle. Bei Forderungen an dich gilt diese Frist nicht!. Hier können auch Forderungen 10 Jahre zurück gefordert werden.Außerdem hat dir ja das Jobcenter die Forderung bereits mitgeteilt. Nur weil Du nicht bezahlst, verjährt gar nichts!

Nein das ist nicht verjährt,du wirst die Forderung wohl oder übel zurück zahlen müssen.

Wie Esinea geschrieben hat, verjährt die Forderung erst Ende diesen Jahres. Also noch genug Zeit für eine Titulierung.

Natürlich hast du Anspruch auf eine korrekte Forderungsaufstellung und diese würde ich schriftlich anfordern.

Inkasso-Unternehmen haben keinen gesicherten Rechtsstand wie etwa Gerichtsvollzieher oder das Hauptzollamt u.ä. In den Beratungen sage ich den Leuten immer, ignoriert es, und das ist kein falscher Rat.

Ich rate auch ansonsten Leuten immer, dass sie Leuten nicht einfach Geld geben sollen, nur weil sie sagen, sie wollen es (Bedrohung mit einer Waffe ist ein anderes Ding).

Jeder, der einen rechtskräftigen Titel erwirkt hat, weist den nach. Wird man für jemanden in Vollmacht tätig, weist man die Voll,macht nach. Alles andere ist kein seriöser Umgang und ergo auch kein seriöses Unternehmen.

Wenn du aktiv etwas tun willst, ist der richtige Weg folgender: Kopiere das Schreiben, stelle einen Antrag auf Akteneinsicht beim Jobcenter und verweise auf das Schreiben. Dem Inkasso-Freaks schreibst du, was da oben schon steht, dass sie die Forderung nachweisen sollen, ihre Vollmacht vorlegen u.s.w.

All das passiert per Fax mit Protikoll, damit du den Eingang auch nachweisen kannst. Dann vergisst du die Sache. *In der Regel* geschieht anschließend nichts mehr. Andernfalls fragst du nochmal :)

So wie ich das verstehe, handelt es sich hier nicht um eins der vielen halbseidenen Inkassobüros, sondern um eine entsprechende Abteilung des Amts.

Natürlich müssen auch die eine behauptete Forderung korrekt nachweisen und es kann gut sein, dass hier ein Irrtum vorliegt.

Titel ist noch nicht nötig, da keine Verjährung vorliegt und auch sonst sollte man Forderungen immer auf ihre Berechtigung prüfen, denn Ignoranz führt sonst zu betreibbaren Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.