Ist die Approbation (psychologischer Psychotherapeut) länderbezogen?
Wenn man die Ausbildung zum psychologischen Psychotherapeuten beispielsweise in Niedersachsen macht, anschließend jedoch in z. B. Hessen arbeiten möchte, kann man dann auch in Hessen die Approbation beantragen? Und gilt die Approbation dann auch für sämtliche andere Bundesländer, falls man den Wohn- und Arbeitsort noch ein Mal wechselt.
Oder kann man bloß in dem Bundesland arbeiten, in dem man die Ausbildung abgeschlossen hat bzw die Approbation erhalten hat?
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen. Meine Recherchen haben mich nicht weiter gebracht.
1 Antwort
Die Approbation ist zwar vom Bundesland verliehen, aber bundesweit gültig. Wenn du das Bundesland wechseln willst, musst du sie nicht neu beantragen. Eine wichtige Rolle dabei spielen dann die Psychotherapeutenkammern (und im ambulanten Sektor die Kassenärztliche Vereinigung). In der PTK bist du ja immer Pflichtmitglied. Wenn du also in ein anderes Bundesland ziehst, musst du dich bei der dortigen Psychotherapeutenkammer anmelden, die wiederum schließen sich dann -so weit ich weiß- kurz mit der, bei der du vorher registriert warst. Ähnliches gilt auch, wenn du in einem anderen Bundesland hauptsächlich tätig bist als in dem, wo du wohnst.
Für irgendetwas Sinnvolles müssen diese Institutionen doch da sein! ;-)
Vielen herzlichen Dank euch beiden! Das hat mir definitiv weitergeholfen :)
Alles soweit korrekt, aber die Kammerzugehörigkeit ergibt sich durch den Ort der Berufsausübung, nicht durch den Wohnsitz! Daher sind in bestimmten Fällen auch mehrfache Mitgliedschaften verpflichtend, was auch das Versorgungswerk mit einschließt; die Beiträge werden dann entsprechend gesplittet. Die Daten werden anders als bei der Kassenärztlichen Vereinigung / Arztregister, nicht ausgetauscht.